BILDUNGS- UND KULTURDIREKTION URI

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Kanton Uri

Aktionswoche gegen Rassismus auch in Uri,Der Kanton Uri setzt ein Zeichen gegen Rassismus. Am 17. März 2023 findet in Uri erstmals eine Veranstaltung im Rahmen der Woche gegen Rassismus statt. Im Verbund mit Ob- und Nidwalden, Schwyz, Luzern und Zug wurde ein vielfältiges Programm für die Zentralschweiz ausgearbeitet. Die Veranstaltungen stehen der Bevölkerung aller Zentralschweizer Kantone kostenfrei zum Besuch offen. Unbewusste diskriminierende Strukturen sollen sichtbar werden, um sie abzubauen.

Der 21. März wurde von der UNO zum «internationaler Tag zur Überwindung von rassistischer Diskriminierung» ausgerufen. Der Ursprung dieses Tages ist ein rassistisch motiviertes Massaker von Demonstrierenden gegen das Apartheidregime in Südafrika in den 1960er-Jahren. Der Kampf gegen Rassismus und rassistische Diskriminierung hat seither nicht an Wichtigkeit verloren. Auch nicht in der Schweiz. In der Woche vom 20. bis 26. März 2023 setzen denn auch verschiedene Kantone, Fachstellen, Organisationen, Vereine und Kollektive ein Zeichen gegen Rassismus. Im Rahmen der internationalen Woche gegen Rassismus laden sie die Bevölkerung ein, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Living Library in der Kantonsbibliothek

Auch der Kanton Uri beteiligt sich heuer an der internationalen Woche gegen Rassismus, und zwar mit einer Veranstaltung in der Kantonsbibliothek Uri in Altdorf. Im Stil einer Living Library, also einer lebendigen Bibliothek, können Besucherinnen und Besucher sich mit den Themen Migration, Integration und Rassismus auseinandersetzen. Urner Migrantinnen und Migranten fungieren dabei als lebendige Bücher und lassen die Besucherinnen und Besucher in Gruppengesprächen an ihren Geschichten teilhaben. Denn viele Menschen, die als «nicht schweizerisch» wahrgenommen werden, erleben in ihrem Alltag Diskriminierungen – sei es beim Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und Sozialhilfe, in der Ausbildung, bei der Stellenbewerbung, der Wohnungssuche oder an der Clubtür. Oft geht es um schwer fassbare und in der Regel nicht beabsichtigte Praktiken, Arbeitsabläufe, Entscheidungsprozesse und -kriterien, Vorurteile, die Menschen ausschliessen oder benachteiligen. Diese unbewussten Strukturen und Denkmuster hinter den Diskriminierungen aufzuzeigen, sie bewusst zu machen und abzubauen, ist ein Ziel der Aktionswoche gegen Rassismus.

Anmeldungen: bis 17.März 2023 unter Angabe von Name, Vorname und Telefonnummer an daniela.scheidegger@ur.ch oder per Telefon (041 875 20 66).

Start der Vernehmlassung zur Änderung der Schulischen Beitragsverordnung

Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion (BKD) die Vernehmlassung zur Änderung der Schulischen Beitragsverordnung gestartet. Ziel der Vorlage ist es, die Mitfinanzierung von Angeboten der Gemeinden bei Tagesstrukturen und Tagesschulen durch den Kanton zu regeln.

Die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein wichtiges Vorhaben sowohl des Regierungsrats als auch des Landrats des Kantons Uri. Im Einklang damit steht der neue Artikel 27 des im Jahr 2022 revidierten Gesetzes über Schule und Bildung (Bildungsgesetz); er tritt am 1. August 2023 in Kraft und besagt unter anderem, dass der Kanton die Angebote der Gemeinden bei Tagesstrukturen und Tagesschulen, also bei der schulergänzenden Betreuung, mit Beiträgen unterstützt.

Zwei neue Beitragsarten

Die Details der finanziellen Unterstützung des Kantons sind in der Verordnung über Beiträge des Kantons an die Volksschulen (Schulische Beitragsverordnung) zu regeln. Die betreffenden Regeln, die der Regierungsrat vorsieht, sind Gegenstand der am 1. März 2023 gestarteten Vernehmlassung. Im Kern geht es darum, dass der Kanton den Gemeinden für die schulergänzende Betreuung künftig Beiträge in Form von Sockelbeiträgen und Belegungspauschalen leistet. Insgesamt soll der Beitrag des Kantons rund ein Drittel der (Betriebs-)Kosten der Gemeinden decken.

Ausbau des Beratungsangebots

Eine weitere Änderung der Schulischen Beitragsverordnung betrifft die Beratungsangebote für die Volksschule. Künftig soll der Erziehungsrat nebst der Erstberatung durch den Schulpsychologischen Dienst (SPD) auch weitere Beratungsangebote als beitragsberechtigt definieren können.

 

Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zur Änderung der Schulischen Beitragsverordnung ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.

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