Die Stimmberechtigten der Gemeinde Vitznau haben an der Gemeindeabstimmung vom 13. Februar 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus dem Zonenplan und dem Bau- und Zonenreglement, beschlossen. Der Regierungsrat genehmigt diese Ortsplanungsrevision der Gemeinde Vitznau mit wenigen, untergeordneten Ausnahmen.
Die Revision beinhaltet die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts mit der Einführung der Überbauungsziffer und damit zusammenhängend einer neuen Einteilung der Bauzonen, verschiedene Umzonungen und etliche Rückzonungen sowie die Festlegung des Gewässerraums. Die Gemeinde Vitznau zählt zu den 21 Rückzonungsgemeinden im Kanton Luzern. 2018 hatte der Regierungsrat für die Gebiete Schwanden, Teufibalm, Ächerli, Büel, Seemli sowie Stacher/Grund/ Büntli eine kantonale Planungszone erlassen. Die Gemeinde hat sämtliche Rückzonungen im Umfang von rund 12 ha beschlossen, die Gegenstand der Planungszone waren. Die Ortsplanungsrevision erfüllt damit alle Anforderungen der kantonalen Rückzonungsstrategie.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]