Bund verlängert Massnahmen gegen Vogelgrippe erneut

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Vogelgrippe Symbolbild

Nachdem die Massnahmen gegen die Vogelgrippe infolge des vermehrten Auftretens in der Schweiz und in fast ganz Europa bereits ein erstes Mal bis Mitte März verlängert werden mussten, bleiben diese gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV mindestens bis am 30. April 2023 beibehalten. Im Fokus steht dabei weiterhin, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Deshalb darf Geflügel – auch aus Freilandhaltung – vorübergehend nicht auf die Weide.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verlängert in Absprache mit den Kantonen die Massnahmen zur Vorbeugung der Vogelgrippe bis mindestens am 30. April 2023. Die bisher geltenden Massnahmen müssen somit weiterhin aufrechterhalten werden.

Diesen Winter gab es zahlreiche Fälle von Vogelgrippe, insbesondere wurden schweizweit mehrere hundert Wildvögel angesteckt. Dabei wurden auch im Kanton Luzern Wildvögel positiv auf Vogelgrippe getestet. Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben. Dies deutet auf eine neue Seuchensituation hin. Die jetzt auftretenden Fälle sind nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Auch wenn bisher vor allem Möwen verendet sind, kann das Virus viele weitere Arten von Wildvögeln befallen.

Folgende Vorschriften gelten weiterhin:

  • Verhindern Sie den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln.
  • Beschränken Sie den Zutritt zu den Tieren auf das Notwendigste und betreten Sie die Tierhaltungen nur mit sauberen Händen, Kleidern und Schuhen.
  • Berühren Sie vorsichtshalber keine kranken oder verendeten Wildvögel. Melden Sie deren Fund einer Polizeistelle oder der Wildhut.Die Registrierung von Geflügelhaltungen ist obligatorisch. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen mit nur wenigen Tieren. «Wer sich an die Massnahmen hält, kann die Vogelgrippe von seinen Nutztieren fernhalten», so Martin Brügger, Leiter der Dienststelle Veterinärdienst im Gesundheits- und Sozialdepartement. «Für die Menschen und die Lebensmittel aus nicht von Vogelgrippe betroffenen Betrieben besteht keine Gefahr, trotzdem sollen keine toten Vögel direkt berührt werden.»[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]