Ab 1. August 2023 haben alle Schulträger in der Urner Volksschule den Zugang zur Schulsozialarbeit sicherzustellen. Die Vorgaben dafür regelt der Erziehungsrat in Weisungen. Der Entwurf für diese Weisungen ist nun Gegenstand einer Vernehmlassung. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Einklang mit der bewährten Praxis in jenen Gemeinden, welche die Schulsozialarbeit bereits eingeführt haben.
Am 25. September 2022 hat das Urner Stimmvolk dem revidierten Bildungsgesetz zugestimmt. Mit Beschluss vom 13. Dezember 2022 hat der Regierungsrat entschieden, dass die Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung auf den 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Davon ausgenommen ist unter anderem der Artikel 30, der erst am 1. August 2023 in Kraft tritt. Artikel 30 regelt, dass die Schulträger in der Volksschule den Zugang zur Schulsozialarbeit sicherstellen. Die Schulsozialarbeit steht Lernenden, Lehrpersonen, Schulleitungen, Eltern und Fachstellen der Jugendarbeit beratend zu Verfügung. Sie hat zum Ziel, die Lernenden in der individuellen und sozialen Entwicklung der Persönlichkeit zu beraten, zu begleiten, zu stärken und zu fördern.
Indem Artikel 30 erst am 1. August 2023 in Kraft tritt, haben jene Schulträger, die den Zugang zur Schulsozialarbeit bislang noch nicht geschaffen haben, bis dahin Zeit, alle nötigen personellen und organisatorischen Vorkehrungen zu treffen. Mit Blick darauf hat der Erziehungsrat qualitative und quantitative Vorgaben in Form einer Weisung zu machen, die am 1. August 2023 in Kraft treten soll. Der Entwurf für diese Weisungen ist nun Gegenstand einer Vernehmlassung, die die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Uri (BKD) im Auftrag des Erziehungsrats am 17. April 2023 gestartet hat und die bis am 24. Mai 2023 dauert. Die vorgesehenen Bestimmungen stehen im Einklang mit der bewährten Praxis in jenen Gemeinden, welche die Schulsozialarbeit bereits eingeführt haben.
Nach Ende der Vernehmlassung wird die BKD die Stellungnahmen auswerten, damit der Erziehungsrat anschliessend die Weisungen beschliessen und per 1. August 2023 in Kraft setzen kann.
Hinweis: Die Vernehmlassungsunterlagen zu den Weisungen zur Schulsozialarbeit sind auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.
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