Bedingte Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallhilfe: Rechtsgutachten soll offene Fragen klären

Spread the love

Staatskanzlei des Kantons Luzern

Von Oktober 2020 bis Februar 2023 hat der Kanton Luzern mehr als 265 Millionen Franken Härtefallhilfe an hiesige Unternehmen ausbezahlt. Inzwischen wurde die langfristige Bewirtschaftung der Covid-19-Härtefallhilfe aufgenommen: Bis heute konnten von den insgesamt mehr als 1400 Fällen rund ein Drittel abgeschlossen werden. Ungefähr ein Drittel der Fälle ist aktuell in Bearbeitung und bei einem weiteren Drittel stellen sich Detailfragen in Bezug auf die Berechnung der Gewinne, die gemäss den Vorgaben zur bedingten Gewinnbeteiligung zurückzuführen sind.

Der Kanton Luzern stellt in diesem Rahmen sicher, dass allgemeine Steuergelder effektiv – wie vorgesehen und politisch gewollt – zur Unterstützung von Härtefällen und nicht zur Finanzierung privater Gewinne verwendet werden. Dieses Vorgehen stimmt mit jenem auf nationaler Ebene überein, wo für Unternehmen mit über 5 Millionen Franken Umsatz die bedingte Gewinnbeteiligung ebenfalls gilt.

Um transparente und faire Verfahren zu gewährleisten, hat sich der Kanton Luzern entschlossen, ein externes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Dieses klärt offene Fragen, die in der detaillierten Umsetzung aufgekommen sind. Ziel dieses Vorgehens ist es, auch im Interesse der Betroffenen langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren möglichst zu vermeiden. Das Gutachten wird bis zu den Sommerferien vom ehemaligen Bundesrichter Prof. Dr. iur. Hansjörg Seiler erstellt. Sobald es vorliegt, beabsichtigt der Kanton Luzern, den Austausch mit den betroffenen Branchenvertreterinnen und -vertretern zu suchen, um die Erkenntnisse und das weitere Vorgehen zu besprechen.