Neophyten korrekt und kostenlos entsorgen Zentralschweizer Neophytensack verfügbar

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Neophytensack_Cristina Perrenoud-Agentur Umsicht

Die Zentralschweizer Kantone lancieren einen Neophytensack. Dieser kann in den
meisten Gemeinden gratis bezogen werden. So sollen Privatpersonen motiviert wer-
den, Neophytenbestände auf ihren Grundstücken korrekt zu entsorgen.

Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die nach dem Jahr 1500 durch den Menschen be-
wusst oder unbewusst in Europa eingeführt wurden. Die meisten dieser Arten sind unschein-
bar und unproblematisch. Einige vermehren sich jedoch unkontrolliert und verhalten sich in-
vasiv. Diese invasiven Neophyten können verschiedene Schäden oder Probleme verursa-
chen:

Gesundheitliche Gefährdung

Ökologische Schäden, wie die Verdrängung einheimischer Arten

Ertragsausfälle in der Landwirtschaft

Schäden an Bauten und Infrastrukturanlagen

Neuer Neophytensack

Die Zentralschweizer Kantone engagieren sich gemeinsam und koordiniert, um die Verbrei-
tung invasiver Neophyten zu verlangsamen oder zu verhindern. Auch die Bevölkerung wird
dazu angehalten, invasive Neophyten im eigenen Garten oder auf dem eigenen Land zu be-
kämpfen. Bei der Bekämpfung der invasiven Neophyten fällt jedoch Pflanzenmaterial an,
welches nicht kompostiert oder liegengelassen werden darf. So müssen Früchte, Blüten,
Wurzeln, Sprosse oder Samen einer Kehrichtverbrennung zugeführt werden. Um die Be-
kämpfung durch die Bevölkerung zu unterstützen, werden seit dem Frühjahr 2023 in allen
Zentralschweizer Kantonen kostenlos Neophytensäcke abgegeben. Je nach Kanton können
die Säcke bei den Gemeinden oder Werkhöfen bezogen werden. Die Entsorgung der Säcke
erfolgt ebenfalls kantonsabhängig mit dem Hauskehricht oder direkt bei einem Werkhof. In-
formieren Sie sich über das Vorgehen in Ihrem Kanton.

Was gehört in den Neophytensack?

Die Neophytensäcke dürfen nur für die Entsorgung invasiver Neophyten verwendet werden.
Andere Abfälle, wie Hauskehricht oder Gartenabfälle, gehören in die dafür vorgesehene Ent-
sorgung. Neophytensäcke, welche für die Entsorgung andere Abfälle verwendet werden,
werden nicht abgeholt oder entgegengenommen.

Weiterführende Informationen

Neophytensack Kanton Nidwalden

Allgemeine Informationen zum Neophytensack:
www.umweltzentralschweiz.ch/neophyten

Kantonsspezifische Informationen:

Kanton Luzern
: umweltberatungluzern.ch/neophytensack
Kanton Nidwalden
: www.nw.ch/fsnaturlandschaftdienste/4591
Kanton Obwalden
: https://www.ow.ch/dienstleistungen/2894
Kanton Schwyz
: www.sz.ch/neobioten > Entsorgung
Kanton Uri
: www.ur.ch/neobiota
Kanton Zug
: https://zg.ch/de/naturumwelttiere/umweltschutz/neobiota#Neophytensack
Auskunft:

Kanton Luzern:

Stephanie Amrein, Dienststelle Landwirtschaft und Wald, Tel. 041 349 70 66,

EMail: stephanie.amrein2@lu.ch, erreichbar 10.00 11.00 Uhr

Kanton Nidwalden:

Ingrid Schär, Amt für Raumentwicklung, Tel. 041 618 72 21, EMail: natur.landschaft@nw.ch,
erreichbar 10.00 11.00 Uhr

Kanton Obwalden:

Ariane Jedelhauser, Amt für Landwirtschaft und Umwelt, Abteilung Umwelt,
Tel. 041 666 62 99, EMail: ariane.jedelhauser@ow.ch, erreichbar 10.00 11.00 Uhr

Kanton Schwyz:

Sandro Betschart, Amt für Gewässer, Tel. 041 819 20 84, EMail: sandro.betschart@sz.ch,
erreichbar 10.00 11.30 Uhr

Kanton Uri:

Niklas Joos, Amt für Umwelt, Tel. 041 875 24 17 oder 079 320 87 65,

EMail: niklas.joos@ur.ch

Kanton Zug:

Anna Doberer, Amt für Umwelt, Tel. 041 728 53 75, anna.doberer@zg.ch,

erreichbar 10.00 11.00 Uh
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