Kanton Luzern spricht sich für die Verlängerung des Covid-19-Gesetzes aus

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das eidgenössische Covid-19-Gesetz ist seit September 2020 in Kraft und wurde seither mehrmals geändert. Die Stimmbevölkerung konnte bislang bereits im Rahmen von zwei eidgenössischen Abstimmungen Stellung zu diesem Gesetz respektive Änderungen daran nehmen. Am 18. Juni 2023 findet nun eine dritte Volksabstimmung über eine befristete Verlängerung von einzelnen Bestimmungen des Covid-19-Gesetzes bis Ende Juni 2024 statt, da das Referendum ergriffen worden und formell zustande gekommen ist.

Der Kanton Luzern spricht sich für eine befristete Verlängerung des Covid-19-Gesetzes aus und empfiehlt bei der eidgenössischen Abstimmung vom 18. Juni 2023 entsprechend eine Annahme des Covid-19-Gesetzes. Für den Kanton Luzern ist es mit Blick auf mögliche saisonale Erkrankungen wichtig, dass die Handlungskompetenzen des Bundesrates bei der Beschaffung und Herstellung von wichtigen medizinischen Gütern beibehalten werden. Zudem beurteilt der Kanton Luzern die Verlängerung einzelner rechtlicher Grundlagen zur Pandemiebekämpfung als verhältnismässig und sinnvoll.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]