Im November 2018 reichte Landrat Flavio Gisler die Motion für eine Gesamtrevision des Sozialhilfegesetzes (SHG) ein. Der Regierungsrat gibt einen Entwurf für das neue Gesetz in die Vernehmlassung. Die vorliegende Revision hat zum Zweck, der im Kanton und in den Gemeinden bewährten Sozialhilfe zu modernisieren. Das bedeutet im Wesentlichen, dass dieses Gesetz das Sozialhilfesystem in allen Teilen angemessen und aktuell abbilden soll. Das revidierte Gesetz umfasst keine grösseren umfassenden materiellen Eingriffe in dieses System, womit die generellen Normen zur Sozialhilfe in der Kantonsverfassung unverändert fortbestehen können. Das Gesetz soll in Zukunft jedoch mit einem Reglement ergänzt werden, in dem einzelne Gesetzesartikel detaillierter ausgeführt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis am 8. September 2023. Die Unterlagen sind im Internet unter www.ur.ch/vernehmlassungen abrufbar.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]