Kanton Luzern will mit revidiertem Lohnsystem der Verwaltung konkurrenzfähig bleiben

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Das Lohnsystem der kantonalen Verwaltung soll flexibler gestaltet und der maximale Lohn an den Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone angeglichen werden. Damit soll der Kanton Luzern mittelfristig auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben. Entsprechend der geplanten Erhöhung in den obersten Lohnklassen sollen auch das Minimum der untersten beiden Lohnklassen sowie der minimal ausgerichtete Lohn angehoben werden. Aufgrund der geplanten Revision sind neben der Besoldungsordnung für das Staatspersonal die Bestimmungen über die Besoldung der Mitglieder des Regierungsrates, des Staatsschreibers oder der Staatsschreiberin sowie der Mitglieder des Kantonsgerichtes anzupassen.

Insbesondere beim Lohn für Führungs- und Fachkader zeigt sich, dass der Kanton Luzern unter dem Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone liegt. Dies belegt auch die Lohndatenerhebung der Schweizerischen Konferenz der Personalleiter/innen öffentlicher Verwaltungen (Persuisse) aus dem im Jahr 2022. Grundsätzlich seien die Löhne im Kanton Luzern durchaus konkurrenzfähig, beim oberen Führungs- und Fachkader zeigen sich jedoch negative Abweichungen von bis zu 10 Prozent. Auch der Maximallohn der Lohnklasse 18 liegt mit 220’223 Franken (Stand 1. März 2023) rund 9 Prozent unter dem Durchschnitt der Deutschschweizer Kantone. Zum Vergleich: Der Maximallohn beim Verwaltungspersonal im Kanton Zürich liegt bei 284’500 Franken, im Kanton Aargau beträgt der maximale Lohn für das Verwaltungspersonal 294’070 Franken.

Luzern liegt klar unterhalb des Medians der Deutschschschweiz
Der Kanton Luzern steht nicht nur mit anderen Kantonen in Konkurrenz. Qualifiziertes Personal wird auch aus der Privatwirtschaft rekrutiert. Eine Analyse des durch die Dienststelle Personal beauftragten Beratungsunternehmens Kienbaum AG hat gezeigt, dass der Kanton Luzern unter Berücksichtigung der Gesamtvergütung (Lohn plus variable Vergütungsbestandteile) ab Lohnklasse 14 kaum noch Möglichkeiten hat, sich in Bezug auf die Besoldung als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Der Kanton Luzern liegt dabei klar unterhalb des Medians des Deutschschweizer Marktes.

Die monetären Defizite können aktuell nicht ausgeglichen werden, da der Entscheidungsspielraum für die betreffenden Funktionen bei der Lohnfestlegung praktisch ausgeschöpft ist. Mit der vorliegenden Revision soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass marktgerechte und somit konkurrenzfähige Lohneinreihungen und
-entwicklungen gewährleistet werden können. Hierfür soll der finanzielle Spielraum ab Lohnklasse 14 vergrössert und der Maximalwert der Lohnklasse 18 auf 235’869 Franken angehoben werden, was einer Erhöhung um 7,1 Prozent entspricht. Gleichzeitig soll der Minimalwert der Lohnklassen 1 und 2 um 10,2 Prozent beziehungsweise um 2,1 Prozent auf 46’116 Franken erhöht werden. Schliesslich soll der minimal ausgerichtete Lohn bei 50’400 Franken pro Jahr festgelegt werden.

Reto Wyss, Finanzdirektor und oberster Personalchef des Kantons, sagt: «Wir wollen bei der Lohnentwicklung mehr Spielraum. Dies hilft uns bei der Rekrutierung und der Bindung von guten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.»

Mehr Perspektiven bieten
Weiter soll das gesamte Lohnsystem punktuell angepasst werden, um bei der Lohnentwicklung mehr Perspektiven bieten zu können. Die Lohnfestlegung wird sich weiterhin auf die Kriterien Funktion, Erfahrung, Leistung, bewilligte Mittel sowie interne Quervergleiche und Lage auf dem Arbeitsmarkt stützen. Das Lohnband und der automatische jährliche Erfahrungsstufenzuwachs sollen hingegen aufgehoben und die 15 fixen Erfahrungsstufen flexibilisiert werden. Der Zuwachs der Erfahrung soll neu individueller berücksichtigt und das Lohnband durch eine Tendenzkurve ersetzt werden.

Die Erhöhung des Maximalwertes der Lohnklasse 18 führt dazu, dass sich die Löhne der Mitglieder des Regierungsrates, des Staatsschreibers beziehungsweise der Staatsschreiberin sowie der Mitglieder des Kantonsgerichtes automatisch erhöhen, da ihre Besoldung einem Prozentsatz des Maximums der Lohnklasse 18 entspricht. Diese automatische Erhöhung soll durch eine Anpassung der Besoldungs- und Spesenregelungen auf maximal 2’589 Franken im Vergleich zur heutigen Besoldung beschränkt werden.

Nicht Teil der Revision ist das Lohnsystem der Lehrpersonen. Dieses wird gesondert analysiert, um einen allfälligen Revisionsbedarf zu bestimmen.

Die Behandlung im Kantonsrat ist im Herbst 2023 geplant. Die Änderungen sollen sodann per 1. März 2024 in Kraft treten.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität


Anhang
Botschaft B 159
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