Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Kantonsrates hat den Planungsbericht über die sozialen Einrichtungen 2024-2027 mit grosser Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Die GASK unterstützt insbesondere das Prinzip «ambulant und stationär» und die weitere Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Massnahmen im ambulanten und stationären Bereich.
Das Gesetz über soziale Einrichtungen (SEG) regelt Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Förder- und Betreuungsbedarf, für Erwachsene mit Behinderungen und für die sozialtherapeutische Suchttherapie. Für die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Angebote in der Planungsperiode 2024-2027 hat der Regierungsrat einen Planungsbericht vorgelegt, in dem er 14 prioritäre Massnahmen definiert.
Die GASK hat den Planungsberichts mit grosser Mehrheit zustimmend zur Kenntnis genommen. Aus Sicht der Kommission ist der Kanton Luzern im Bereich der sozialen Einrichtungen auf guten Weg. Das Prinzip «ambulant und stationär» hat sich bewährt und die weitere Förderung der Durchlässigkeit zwischen den Massnahmen im ambulanten und stationären Bereich wird unterstützt.
Zur Förderung der Durchlässigkeit hat die Kommission eine zusätzliche Bemerkung für die Beratung im Kantonsrat überwiesen. Demnach soll der Kanton in Übergangsphasen zwischen stationären und ambulanten Settings befristet ermöglichen, dass mehrere Kostengutsprachen für verschiedene Leitungen gesprochen werden können. Ausserdem regt die Kommission an, dass der Kanton die Erarbeitung von konzeptionellen Grundlagen für Leistungen zur Unterstützung der sogenannten Care Leaver prioritär behandelt.
Für dem Teuerungsausgleich und die Reallohnentwicklung bei den sozialen Einrichtungen soll der Regierungsrat in den Planjahren 2025 bis 2027 finanzielle Mittel einstellen. Hier besteht aus Sicht der GASK Handlungsbedarf, damit die Einrichtungen im Kontext der gestiegenen Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Mitarbeitenden sowie des Fachkräftemangels Planungssicherheit erhalten.
Die Botschaft B 4 wird an der Oktober-Session 2023 im Kantonsrat beraten.
Anhang
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