PFK nicht zufrieden mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Planungs- und Finanzkommission PFK beschliesst den Voranschlag 2024, genehmigt aber den Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2025-2027 nicht. Sie nimmt zudem die Kantonstrategie und das Legislaturprogramm ab 2023 zustimmend zur Kenntnis und beschloss auch diverse Nachtragskredite zum Voranschlag 2023.

Die Planungs- und Finanzkommission PFK hat unter dem Vorsitz von Präsident Ruedi Amrein (FDP, Malters) den Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027 (AFP) mit dem Voranschlag 2024 vorberaten. Die PFK hat sich nach einer Information durch alle Departementsvorstehenden, den Staatsschreiber und den Präsidenten des Kantonsgerichts sowie nach einer ausgiebigen Beratung mehrheitlich gegen eine Genehmigung des AFP in den Planjahren 2025-2027 entschieden, beschloss aber den Voranschlag für das Jahr 2024 mit einem Steuerfuss von 1,60 Einheiten unverändert gegenüber dem Vorschlag des Regierungsrates.

Voranschlag 2024
Angesichts des budgetierten Ausgabenüberschusses von 16 Mio. Franken fanden Anträge in der Vorberatung der PFK keine Mehrheiten, es seien zusätzliche Mittel für generelle und individuelle Lohnentwicklungen beim Personal oder eine Erhöhung der Individuellen Prämienverbilligung vorzusehen. Abgelehnt hat die PFK auch Anträge für eine Erhöhung des Budgets für Stipendien sowie – eher knapp – für eine Erhöhung um 100’000 Franken des Globalbudgets der Staatskanzlei. Für diesen Betrag sollte der Kantonsrat die ausschliessliche Kompetenz erhalten, externe Expertisen und Gutachten in Auftrag zu geben. Bisher hat er hierfür den Regierungsrat anzufragen. Den Voranschlag liess die PFK somit schliesslich unangetastet.

AFP Planjahre 2025-2027
Die PFK nahm die Verbesserung der Einnahmenprognosen erfreut zur Kenntnis. Sie äusserte aber für die Planjahre des AFP mehrheitlich Enttäuschung darüber, dass der Regierungsrat nicht eine ausreichende Priorisierung der Ausgaben und der Investitionen in Projekte vorgenommen habe, obschon der Kantonsrat dies im letzten Jahr ausdrücklich gefordert hatte. Kritisiert wurde auch der markante Personalanstieg, den der Regierungsrat für die nächsten Jahre geplant hat. Künftig unsichere Einnahmen mit erhöhten Ausgaben zu verbinden, erhöht gemäss der PFK das Risiko, dass erneut massive Sparpakete zu schnüren sein werden. Die Mehrheit der PFK votierte daher für eine Nichtgenehmigung der Planjahre des AFP und beantragt für dessen Überarbeitung diverse Bemerkungen. Durch eine gezielte Priorisierung auf der Ausgabenseite sind Aufwand und Ertrag in Einklang zu bringen. Die zusätzlichen Kosten für Schutzbedürftige mit Schutzstatus S sind separat auszuweisen und die dafür erhaltenen Bundesgelder transparent aufzulisten. Zudem unterstützt die PFK drei von der Kommission Verkehr und Bau eingereichte Bemerkungen aus deren Fachbereich. Diverse Anträge, welche ebenfalls die Priorisierung von Aufgaben betrafen, lehnte die PFK ab oder sie wurden zurückgezogen, nachdem der Finanzdirektor angeboten hatte, die Priorisierungsdiskussion ausführlicher in einer anderen Kommissionssitzung der PFK zu führen und die Umsetzung guter Vorschläge bereits auf das Jahr 2024 zu prüfen. Für das Jahr 2025 verlangt eine Mehrheit der PFK zudem, dass eine Steuerfusssenkung von 1,60 auf 1,50 Einheiten geplant wird. Die PFK wird dem Kantonsrat beantragen, dass der AFP erst auf die Planungsperiode 2025-2028 zu überarbeiten sei.

Kantonsstrategie ab 2023 und Legislaturprogramm 2023-2027
Die PFK nahm die Kantonsstrategie und das Legislaturprogramm mit 12 zu 4 Stimmen in zustimmendem Sinn zur Kenntnis. Sie beantragt aber dem Kantonsrat Bemerkungen zu dessen Planung. Mit grosser Mehrheit verlangt die PFK, dass für das nächste Legislaturprogramm die Bezüge zur Agenda 2030 besser dargestellt und erklärt werden und dass strategische Ziele und Legislaturziele zur Reduktion der Armut aufzunehmen sind.

Nachtragkredite 2023
Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat auch die Zustimmung zu sieben Nachtragskrediten zum Voranschlag 2023. Die Mehrkosten betragen 38,9 Millionen Franken, wobei 34 Millionen Franken in der Bildung anfallen. Zusätzliche Mittel sind in den Bereichen Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Gesundheit und Kultur, Sport und Freizeit, Kirche notwendig. Die PFK äusserte nur bedingt Verständnis für die Mehrkosten bei der Volksschulbildung und bei der Beschaffung von Uniformen der Polizei, da diese Kosten aus der Sicht einiger Votierender vorhersehbar waren. Trotzdem stimmte die PFK den Nachtragskrediten einstimmig zu.

Der Kantonsrat wird diese Vorlagen an der Oktober Session 2023 beraten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]