Der erwartete Ausfall am Ertragsanteil der Nationalbank und Mindererträge bei den Energiebezugsrechten machen ein Spar- und Massnahmenpaket erforderlich. Trotz solidem Anstieg bei den Steuererträgen und erneutem Mehrertrag beim Ressourcenausgleich Bund (NFA) resultiert ein Defizit von 16,3 Mio. Franken (Vorjahr: -8,9 Mio. Franken). Berücksichtigt man die Wirkung des vorgeschlagenen Spar- und Massnahmenpakets, die – abhängig von der Rechtsgrundlage – verzögert eintreten kann, so können das Defizit um 5,5 Mio. Franken reduziert und die Schuldenbremse erfüllt werden. Im Spar- und Massnahmenpaket enthalten ist auch ein paritätischer Solidarbeitrag der Gemeinden in der Höhe von 2,75 Mio. Franken.
Die Nettoinvestitionen belaufen sich auf 54,8 Mio. Franken. Insbesondere das Hochbauprojekt Um- und Neubau Kantonsspital inkl. Nebenbauten und die West-Ost-Verbindung (WOV) prägen die Investitionsausgaben. Per Ende 2024 wird mit einer Nettoschuld von 156,6 Mio. Franken gerechnet (Budget 2023: Nettoschuld von 95,6 Mio. Franken).
Anspruchsvoller Budgetprozess
Bereits im März 2023 zeigte sich, dass sich gegenüber dem laufenden Jahr diverse Faktoren wesentlich veränderten, so z.B. die ausbleibende Gewinnablieferung der Schweizerischen Nationalbank (SNB) oder tiefere Erträge aus den Energiebezugsrechten des Kantons bei den Kraftwerken Wassen und Amsteg oder Mehrkosten infolge der Teuerung. Ende Juni stand das Budget 2024 bei einem Minus von 26,5 Mio. Franken. Um das Defizit auf das zulässige Niveau von 12 Prozent der kantonalen Steuererträge (12,05 Mio. Franken) zu reduzieren, brauchte es Verbesserungen von rund 14,5 Mio. Franken.
Der Regierungsrat nahm sich der Herausforderungen an, im Budget 2024 die geforderten Verbesserungen zu erreichen. Neben Verbesserungen brauchte es zusätzlich auch Massnahmen für ein allfälliges Spar- und Massnahmenpaket.
Spar- und Massnahmenpaket inkl. Solidarbeitrag der Gemeinden
Die Vorgaben der Defizitbeschränkung im Budget 2024 sind nicht erfüllt, und auch die Defizite in den Planjahren 2025 bis 2026 genügen der Defizitbeschränkung gemäss Gesetz über das Haushaltsgleichgewicht nicht. Daher ist ein Spar- und Massnahmenpaket notwendig. Mitte September beriet der Regierungsrat Verbesserungsvorschläge zum Budget in der Höhe von 9,6 Mio. Franken sowie Massnamenvorschläge mit einem Wirkungspotential von rund 6,7 Mio. Franken.
Der Regierungsrat entschied sich bewusst dafür, nur wenige Massnahmen in ein eigentliches Spar- und Massnahmenpaket aufzunehmen und deklarierte deshalb rund 30 Massnahmenvorschläge als ordentliche Verbesserungsmassnahmen im Rahmen des Budgetprozesses. Gleichzeitig verzichtete er auf sämtliche Verbesserungen oder Massnahmen, die die Gemeinden belastet hätten, da die Gemeinden über den Globalbilanzausgleich einen Solidaritätsbeitrag leisten.
Folgende Massnahmen inkl. Solidarbeitrag der Gemeinden führen längerfristig zu einer jährlichen Entlastung der Kantonsrechnung von insgesamt 5,5 Mio. Franken.
Der Solidarbeitrag der Gemeinden wird laut Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG) geschuldet, wenn der Kanton Massnahmen zur Verbesserung gemäss Gesetz des Haushaltsgleichgewichts des Kantons ergreifen muss. Die Beitragsleistung erfolgt durch eine Reduktion des Globalbilanzausgleichs (4,7 Mio. Franken), der den Gemeinden seit 2021 jährlich ausgerichtet wird. Damit sich die Gemeinden auf diese Mindereinnahmen vorbereiten können, ist der Regierungsrat bereit, die Kürzung des Globalbilanzausgleichs (GBA) gestaffelt vorzunehmen: erstmals im Jahr 2025 minus 1,375 Mio. Franken (GBA 3,325 Mio. Franken), 2026 minus 0,688 Mio. Franken (GBA 2,637 Mio. Franken) und 2027 minus 0,687 Mio. Franken (GBA 1,950 Mio. Franken).
Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden wurden am Mittwoch, 4. Oktober 2023, im Landratssaal über den Inhalt des Spar- und Massnahmenpakets informiert.
Erfolgsrechnung
Der Aufwand beläuft sich im Budget 2024 auf 469,9 Mio. Franken. Das sind 12,9 Mio. Franken oder gut 2,8 Prozent mehr als im Budget 2023. Die wesentlichen Abweichungen sind:
- Beiträge an Stiftung Behindertenbetriebe Uri (plus 2,4 Mio.)
- Löhne (plus 2,3 Mio.)
- Verzinsung Finanzverbindlichkeiten (plus 2,3 Mio.)
- Sonderpädagogische Angebote (plus 2,0 Mio.)
- Stationäre Spitalbehandlungen innerkantonal (plus 1,9 Mio.)
- Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung (plus 1,1 Mio.)
- Amt für Gesundheit, Informatikdienstleistungen Dritter (plus 0,9 Mio.)
- Beitrag an Spitex Uri (plus 0,8 Mio.)
- Abschreibungen Sachanlagen (plus 0,8 Mio.)
- Veränderung Rückstellungen Rückbau Kantonsspital Uri (minus 0,8 Mio.)
Der Ertrag beläuft sich im Budget 2024 auf 453,6 Mio. Franken. Das sind 5,5 Mio. Franken oder 1,2 Prozent mehr als im Budget 2023. Die wesentlichen Abweichungen sind:
- Kantonale Steuern (plus 5,8 Mio.)
- Ressourcenausgleich Bund (plus 2,3 Mio.)
- NFA: Ergänzungsbeitrag (plus 1,4 Mio.)
- Anteil Ertrag direkte Bundessteuer (plus 1,3 Mio.)
- Anteil Ertrag Urner Kantonalbank (plus 1,3 Mio.)
- Prämienverbilligungen in der Krankenversicherung, Beitrag Bund (plus 1,1 Mio.)
- Dividenden (plus 0,9 Mio.)
- Finanzertrag öffentliche Unternehmen (plus 0,8 Mio.)
- Wasserzinsen und Entschädigungen (minus 3,6 Mio.)
- Anteil Ertrag Nationalbank (minus 5,7 Mio.)
Investitionsrechnung
Das Investitionsbudget 2024 rechnet mit Ausgaben von brutto 116,4 Mio. Franken bzw. netto 54,8 Mio. Franken. Das sind netto 3,2 Mio. Franken mehr als im Investitionsbudget 2023. Die wesentlichen Ausgabenbereiche sind:
- Strassenbau inkl. WOV (netto 22,6 Mio.)
- Kantonsspital Uri Um- und Neubau inkl. Nebenbauten (netto 19,9 Mio.)
- Forst (netto 1,6 Mio.)
- Landwirtschaft (netto 1,3 Mio.)
- Amt für Steuern, Informatikmittel (netto 1,2 Mio.)
- Hochwasserschutz (netto 1,1 Mio.)
- Erneuerung Betriebsbauten Kantonsstrasse (1,0 Mio.)
Ausblick
Der Regierungsrat stellt sich den Herausforderungen. Er hat im Budget 2024 und in den darauffolgenden Finanzplanjahren zahlreiche Verbesserungen umgesetzt und schlägt dem Landrat zudem ein Spar- und Massnahmenpaket vor.
Das Spar- und Massnahmenpaket belastet die Betroffenen spürbar; sie leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherung eines gesunden Kantonshaushalts. Die Finanzlage bleibt wegen der laufenden und anstehenden hohen Investitionen noch einige Zeit angespannt. Mit einem verstärkten Sparkurs, der Umsetzung des Spar- und Massnahmenpakets und dank steigender Steuererträge, höherer NFA-Ausgleichszahlungen und künftig wieder stattfindender Gewinnablieferungen der SNB kann das Defizit in den Planjahren unter Kontrolle gehalten werden. Im Hinblick auf den hohen Bilanzüberschuss von rund 250 Mio. Franken, der nur über negative Rechnungsergebnisse abgebaut werden kann, sind diese negativen Ergebnisse tragbar. Der Regierungsrat will längerfristig wieder ausgeglichene Budgets präsentieren. Auch bieten die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen im Kanton Uri in den beiden Entwicklungsschwerpunkten im Unteren Reusstal und in Andermatt weiterhin realistische Chancen, damit mehr Arbeitsplätze und damit auch mehr Steuererträge in den Kanton Uri kommen.
Die öffentlichen Haushalte von Kanton und Gemeinden in Uri sind heute gesund, es sind jedoch alle Seiten gefordert, damit das so bleibt.
Defizitbeschränkung
Gemäss dem Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kantons Uri (RB 3.2110) darf im Budgetvorschlag des Regierungsrats an den Landrat das Defizit der Erfolgsrechnung maximal 12 Prozent der Nettoerträge aus den budgetierten Kantonalen Steuern betragen.
Kann dieses Ziel nicht eingehalten werden, so hat der Regierungsrat dem Landrat zusammen mit dem Budget Massnahmen zur Verbesserung vorzuschlagen, mit denen der Fehlbetrag zur Erreichung dieser Vorgabe kompensiert werden kann. Dabei kann die Wirkung der Massnahmen abhängig von der Rechtsgrundlage verzögert eintreten.
Der Landrat kann vom Regierungsrat vorgeschlagene Massnahmen nur mit absolutem Mehr ablehnen. Lehnt der Landrat Massnahmen zur Ergebnisverbesserung ab, so wird zur Kompensation der abgelehnten Massnahmen der Steuerfuss so weit in Schritten von einem Prozentpunkt erhöht, bis die Vorgaben der Defizitbeschränkung erfüllt sind.
Solidaritätsbeitrag
Gemäss dem Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (FiLaG; RB 3.2131) leisten die Gemeinden einen Solidarbeitrag an den Kanton in Form einer Reduktion des Globalbilanzausgleichs, wenn der Kanton in eine Notlage gerät. Eine Notlage liegt vor, wenn der Regierungsrat dem Landrat – basierend auf dem Gesetz zum Haushaltsgleichgewicht des Kanton Uri – zum Budget Massnahmen zur Verbesserung des Haushaltsgleichgewichts des Kantons vorlegen muss. Dies ist vorliegend der Fall.
Im Auftrag des Regierungsrats: Finanzdirektion[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]