Rickenbach: Kantonsgericht stützt kantonale Rückzonungsstrategie und weist Beschwerden ab

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Wappen Rickenbach

Die Gemeinde Rickenbach gehört zu den 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern. Diese Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind aufgrund des Bundesrechts und den Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Ortsplanung zu verkleinern. Die Rickenbacher Gemeindeversammlung hat am 27. September 2021 zwar über die Rückzonungen entschieden, jedoch insgesamt zu wenig Bauzonen rückgezont, weil Einsprachen gutgeheissen wurden. Deshalb ordnete der Regierungsrat weitere Rückzonungen an (vgl. Mitteilung vom 7. Juli 2022). Dagegen hat ein Teil der Betroffenen Beschwerde eingereicht. Das Kantonsgericht hat diese vollumfänglich abgewiesen und die angeordneten Rückzonungen als raumplanerisch recht- und zweckmässig beurteilt. Damit bestätigt das Gericht das Vorgehen des Regierungsrates in der Umsetzung der kantonalen Rückzonungsstrategie auch in den Fällen, bei denen die Gemeinde abweichende Beschlüsse getroffen hat. Das Kantonsgericht hatte 2022 bereits im Fall der Gemeinde Büron die Rückzonungsstrategie gestützt, als es Beschwerden von Grundeigentümern gegen den Rückzonungsbeschluss der Gemeindeversammlung abwies (vgl. Mitteilung vom 6. Oktober 2022). [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]