Pflege und Betreuung durch Angehörige: Regierungsrat legt Höhe der Anerkennungszulage und des Gutscheins fest

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Luzerner Staatskanzlei

Der Kantonsrat hat am 31. Januar 2023 eine Änderung des Betreuungs- und Pflegegesetzes beschlossen. Damit können Personen im Kanton Luzern, die Angehörige zu Hause betreuen und pflegen, ab dem Jahr 2024 von einer Anerkennungszulage und von Gutscheinen für Entlastungsangebote profitieren. Nun hat der Regierungsrat deren Höhe in der Verordnung zum Betreuungs- und Pflegegesetz festgelegt:

  • Die Anerkennungszulage pro anspruchsberechtigte Person und pro Jahr beträgt 800 Franken.
  • Der Wert des Gutscheins für Leistungen Dritter zur Entlastung der betreuenden Angehörigen beträgt pro Jahr 1’200 Franken.

    Der Regierungsrat hat im Zuge der Verordnungsänderung zudem die Regelungen betreffend der Sicherstellung der Aufenthaltstaxen bei Heimeintritt konkretisiert.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]