Der Bundesrat hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens unter anderem die Kantone zur Stellungnahme zum Zahlungsrahmen 2025-2028 für die Bahninfrastruktur eingeladen. Mit dem Zahlungsrahmen stellt der Bund den Infrastrukturbetreiberinnen die Mittel zur Verfügung, damit diese ihre Bahnhöfe, Gleise, Tunnel, Brücken und Sicherungsanlagen sanieren können.
Der Kanton Luzern begrüsst die Vorlage im Grundsatz und schliesst sich der Stellungnahme der Konferenz der Direktoren des öffentlichen Verkehrs an. Für den Kanton Luzern ist entscheidend, dass die Substanz der Bahninfrastruktur mindestens auf dem aktuellen, schweizweiten Qualitätsniveau bleibt sowie laufende und zukünftige Projekte so geplant werden, dass die Auswirkungen von Baustellen auf das Angebot möglichst gering bleiben.
Kritisch sieht der Regierungsrat eine allfällige Trassenpreisreduktion für den Fernverkehr zur Sanierung der SBB. Eine allfällige Schwächung des Bahninfrastrukturfonds (BIF) ist unbedingt zu vermeiden und darf sich unter keinen Umständen nachteilig für das Zentralschweizer Jahrhundertprojekt Durchgangsbahnhof Luzern auswirken. Erfreulich ist die Aufnahme eines neuen Kapitels zu Verkehrsdrehscheiben, mit dem mehr Möglichkeiten zur Mitfinanzierung der Vernetzung von verschiedenen Verkehrsträgern einhergehen. Kritisch sieht der Kanton Luzern, dass zum Zeitpunkt der Vernehmlassung entscheidende Aspekte der Vorlage noch ungeklärt sind. Insbesondere steht noch nicht abschliessend fest, mit welchen Trassenpreiseinnahmen in der Periode 2025-2028 zu rechnen ist.
Anhang
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