Teilrevision der Verordnung über die Schifffahrt geht in Vernehmlassung

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, eine Änderung der Verordnung über die Schifffahrt in die Vernehmlassung zu geben. Diese soll in fünf Bereichen aktualisiert werden. Vorgesehen ist insbesondere, auf dem Sempacher- und dem Hallwilersee Segelschiffe und Segelbretter mit tragflügelähnlichen Vorrichtungen zuzulassen – sogenannte Foils. Auf dem Vierwaldstättersee sind sie bereits anzutreffen. Das Verbot von motorisierten Tragflügelbooten bleibt aufrechterhalten. Zum Schutz der Gewässer vor Schadorganismen soll in der Bestimmung zum Einwassern klargestellt werden, dass Schiffe, die zuvor in anderen Gewässern lagen, zu reinigen sind. Für die Kleinschifffahrt auf der Reuss wird der nutzbare Bereich flussaufwärts bis zu den Sentibrücken in Luzern ausgeweitet, bisher war er bis zu St.-Karli-Brücke freigegeben.

Anhang
Vernehmlassungsverfahren[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]