Der Schutz vor Naturgefahren ist eine wichtige Aufgabe, die mit Blick auf den Klimawandel weiter an Bedeutung gewinnt. Nach wie vor sind nicht alle Siedlungsgebiete im Kanton Luzern ausreichend geschützt. Nicht alle Schutzdefizite können auf einmal behoben werden. Deshalb müssen die Massnahmen langfristig geplant und das Risiko berücksichtigt werden, ebenso müssen die Massnahmen mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln übereinstimmen. Das Geld für die Naturgefahrenabwehr soll dort eingesetzt werden, wo die grössten Risiken vermieden oder auf ein akzeptables Mass reduziert werden können. Dies stellt der Massnahmenplan Naturgefahren sicher, der im Vierjahres-Rhythmus neu erarbeitet wird. Das Massnahmenprogramm 2025–2028 zeigt auf, welche Projekte in der vorherigen Periode umgesetzt werden konnten und wo laufende Projekte aktuell stehen. Neue Vorhaben wurden nach festgelegten Grundsätzen überprüft und werden entsprechend ihrem Schadenpotenzial beziehungsweise dem Mass der Risikoreduktion aufgenommen und priorisiert. Die Luzerner Regierung hat den Entwurf des Massnahmenprogramms 2025–2028 für die Vernehmlassung freigegeben. Gemeinden, Parteien, Verbände und weitere Interessierte sind eingeladen, ihre Rückmeldung zum Programmentwurf einzubringen. Die Vernehmlassung wird digital mit dem E-Mitwirkungstool durchgeführt und dauert bis am 1. März 2024.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Hintergrund-Informationen zu Naturgefahren[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]