Stromproduktion aus erneuerbaren Energien: Verfahren sollen beschleunigt werden

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Luzerner Regierung strebt den Ausbau der erneuerbaren Energien an. Diesen Auftrag erhielt sie aus der parlamentarischen Beratung des Planungsberichts Klima und Energie. Der nun vorliegende Entwurf über die Anpassung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) hat etwa zum Ziel, die Verfahren insbesondere für grössere Windkraftanlagen zu beschleunigen. Dafür wird die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens vorgeschlagen. Des Weiteren werden mit der Änderung des PBG Vorgaben zur Elektrifizierung von Parkplätzen eingeführt und die Regelungskompetenzen der Gemeinden in Bezug auf Vorgaben zu klimaangepasstem Bauen erweitert.

Der rasche Ausbau der einheimischen Energieproduktion und damit die Stärkung der Versorgungssicherheit ist vor dem Hintergrund des aktuellen Weltgeschehens und dem fehlenden Rahmenabkommen mit der EU von hoher Bedeutung. Der vom Kantonsparlament in der März-Session 2022 zustimmend zur Kenntnis genommene Planungsbericht Klima und Energie stellt dafür die Weichen. Verschiedene Massnahmen aus dem Planungsbericht sehen eine Änderung von gesetzlichen Grundlagen vor. Mit der vorliegenden Anpassung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) wird nun eine erste Etappe umgesetzt.

Verfahrensdauer soll reduziert werden
Regierungspräsident Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, nimmt zudem Bezug zu Bundesvorgaben: «Zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sind der Bau neuer und der Ausbau bestehender Anlagen für erneuerbare Energien zwingend nötig.» Gegenwärtig dauern die Planungs- und Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien zu lange. Bisweilen verstreichen namentlich für Grossenergieanlagen (Wasser und Wind) zwischen Projektierungsbeginn und Realisierung weit über 20 Jahre. Dadurch wird der Ausbau erschwert. Sowohl auf Bundesebene als auch auf kantonaler Ebene sowie von Seite der Projektinitiantinnen und -initianten werden deshalb mit Nachdruck Anpassungen gefordert. «Mit dem Plangenehmigungsverfahren wird das Bewilligungsverfahren für Anlagen für erneuerbare Energien deutlich kürzer und effizienter. Damit werden auch die Realisierungsrisiken für die Investorinnen und Investoren minimiert», fügt Regierungspräsident Fabian Peter hinzu. Vor diesem Hintergrund wird mit dem vorliegenden Entwurf zur Anpassung des PBG die Einführung eines kantonalen Plangenehmigungsverfahrens für die Bewilligung von für den Kanton Luzern wichtigen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien – insbesondere für grössere Windkraftanlagen – sowie von Anlagen zur Speicherung von Energie vorgeschlagen. Dies geschieht in Übereinstimmung mit der Erheblicherklärung der Motion M 888 von Helen Affentranger-Aregger. In der Vernehmlassung wurden die vorgeschlagenen Neuerungen von der überwiegenden Mehrheit der Stellungnehmenden unterstützt, namentlich auch vom Verband Luzerner Gemeinden und zahlreichen Gemeinden, wobei darauf hingewiesen wurde, dass ein frühzeitiger und aktiver Einbezug der Gemeinden gewährleistet werden muss. Diesen Anliegen wird im nun vorliegenden Gesetzesentwurf Rechnung getragen.

Leistungsfähige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
Des Weiteren sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Parkplätze von Gebäuden mit sechs und mehr Wohnungen bei Neubauten oder bei einer baubewilligungspflichtigen Erweiterung oder Änderung der Einstellhalle mit einer Grundinfrastruktur für das Laden von Elektrofahrzeugen auszurüsten sind. «Der Aufbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist eine zentrale Voraussetzung, damit sich die Elektromobilität durchsetzen kann», erklärt der Energiedirektor weiter. Nur so lässt sich das im Planungsbericht Klima und Energie gesetzte Ziel «Netto null bis 2050» im Handlungsfeld Verkehr und Mobilität erreichen. Mit dieser Anpassung wird die Motion M 414 von Thomas Meier umgesetzt.

Klimaangepasstes Bauen
Weiter führt der Klimawandel unter anderem zu heisseren Sommern und anhaltenden Trockenphasen sowie häufigen und intensiveren Starkniederschlägen. Die erhöhte Wärmebelastung wirkt sich negativ auf die Bevölkerung sowie die Pflanzen- und Tierwelt, den Wasserhaushalt und Infrastrukturanlagen aus. Die Hitzebelastung variiert räumlich stark. Insbesondere in dicht bebauten Siedlungen werden Bauten, Strassen oder versiegelte Plätze während des Tages stark aufgeheizt und geben während der Nacht die gespeicherte Wärme nur langsam ab. Vor diesem Hintergrund kommen Massnahmen zur klimaangepassten Siedlungsentwicklung wachsende Bedeutung zu. Deshalb soll den Gemeinden neu im PBG ausdrücklich die Kompetenz zum Erlass von kommunalen Vorschriften zu Themen wie Durchlüftung, Verminderung von lokaler Hitzebelastung, Unterbauungsziffer, Ver- und Entsiegelung sowie Grenzabstände von Pflanzungen eingeräumt werden.

Schlussendlich wird die vorliegende Änderung des PBG für eine Bereinigung in Bezug auf die sprachliche Gleichbehandlung der Geschlechter genutzt. Die Änderung des PBG war vom 15. Dezember 2022 bis 6. April 2023 in einer öffentlichen Vernehmlassung. Insgesamt gingen rund 70 Stellungnahmen ein, rund zwei Drittel davon stammen von Gemeinden und Gemeindeverbänden. Die weiteren Rückmeldungen haben die im Kantonsrat vertretenen Parteien, Interessenverbände und Organisationen sowie einige wenige Privatpersonen eingereicht. Die vorliegende Änderung des PBG wird voraussichtlich für die kommende März-Session des Kantonsrats traktandiert.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich Ökologisierung gemäss Kantonsstrategie.



Anhang
Botschaft B 15
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