Mitteilungen aus dem Luzerner Regierungsrat

Spread the love

Luzerner Regierungsrat ab 2023

Personalverordnung der Universität Luzern angepasst Für das Personal der Universität Luzern gilt grundsätzlich das Personal- und Besoldungsrecht des Kantons Luzern. Der Regierungsrat hat Änderungen der Personalverordnung der Universität Luzern beschlossen, welche den hochschulspezifischen Verhältnissen der Universität Luzern bei den Zuständigkeiten in personalrechtlichen Belangen und der Regelung von befristeten Arbeitsverhältnissen Rechnung tragen. Diese Bestimmungen sehen unter anderem eine höhere Flexibilität in der Gestaltung von Anstellungen von wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden vor.

Schongau: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung

Schongau eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Diese umfasst eine Anpassung des Bau- und Zonenreglements (BZR) sowie des Zonenplans Siedlung und Landschaft. Hauptinhalt ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts – namentlich die Einführung der Überbauungsziffer (ÜZ) und der Gesamthöhe – sowie eine neue Einteilung der Bauzonen. Die hauptsächlichen Änderungen des Zonenplans betreffen die Umzonungen der ehemaligen Weilerzonen der Ortsteile Oberschongau/Chalchtaren und Rüdikon in zwei verschiedene Dorfzonen (Dorfzone Oberschongau A/B und Dorfzone Rüdikon) mit unterschiedlichen Nutzungsmassen. Die Weilerzone Hinterdorf dagegen wird beibehalten. Im Weiteren haben die Stimmberechtigten mit ihren Beschlüssen zwei Gebiete (Weilerzonen Niederschongau, Teil der Zone für öffentliche Zwecke Schongau) von der Revision ausgenommen, über diese wird in einem anschliessenden Verfahren separat beschlossen. Schliesslich hat die Gemeinde den Gewässerraum inner- und ausserhalb der Bauzonen festgelegt. Der Regierungsrat genehmigt die im Wesentlichen recht- und zweckmässige Gesamtrevision der Ortsplanung mit einer untergeordneten Ausnahme.

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Schongau die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht entsprechend ergänzt und publiziert.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]