Finanzausgleich weiter stabilisieren: Kanton und Gemeinden planen Anpassungen des Finanzausgleichsgesetzes

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Die Luzerner Regierung und der Verband Luzerner Gemeinden planen gemeinsam eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes. Anlass für die Revision gibt die erfreuliche, aber geografisch konzentrierte Entwicklung der Steuererträge juristischer Personen. Ohne Anpassungen käme es innert weniger Jahre zu einer Steigerung der Ausgleichszahlungen um rund zwei Drittel. Der sprunghafte Anstieg würde die Solidarität zwischen den Gemeinden überstrapazieren und deutliche Mehrkosten für den Kanton und die Gebergemeinden zur Folge haben.

Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziell schwächeren Gemeinden zu unterstützen, damit alle Kommunen im Kanton für ihre Einwohnerinnen und Einwohner über ein ähnliches Leistungsangebot zu vertretbaren Steuern verfügen. Dieses solidarische Instrument hat bis dato gut funktioniert. Im Hinblick auf die Zukunft zeigen sich jedoch ein paar Herausforderungen. So hat im Kanton Luzern ein substantieller Zuwachs des Steuersubstrats eingesetzt, der sich voraussichtlich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Die Entwicklung erfolgt in erster Linie bei Steuererträgen der juristischen Personen, vorab in den Städten Luzern und Kriens. Die Entwicklung ist für den Kanton Luzern sehr erfreulich. In Bezug auf den innerkantonalen Finanzausgleich ergibt sich daraus jedoch ein Handlungsbedarf. Kanton und Gemeinden haben zu den drei wesentlichen Herausforderungen Massnahmen erarbeitet und in einer gemeinsamen Vernehmlassungsbotschaft dargestellt.

1. Herausforderung: Stark ansteigende Umverteilung im Ressourcenausgleich
Der Ressourcenausgleich trägt der unterschiedlichen Finanzkraft der Gemeinden Rechnung und garantiert den finanzschwachen Gemeinden gegenwärtig eine Mindestausstattung von 86,4 Prozent der durchschnittlichen Ressourcen. Ohne Teilrevision würden der Kanton und die finanzstarken Gemeinden wegen der zu erwartenden steigenden Steuererträge mit stark steigenden Beiträgen im Finanzausgleich belastet. Gemäss dem heutigen System müssten alle Gebergemeinden diese erheblich höheren Beiträge leisten – auch jene, die keine höheren Steuererträge verzeichnen können. Bei den Empfängergemeinden auf der anderen Seite würde sich eine zunehmende Abhängigkeit von den Finanzausgleichszahlungen entwickeln.
Massnahme: Diesen Problemen soll mit einer Begrenzung des Wachstums des Ressourcenausgleichs auf 10 Prozent gegenüber dem Vorjahr begegnet werden. Die bisherige gesetzliche Mindestausstattung von 86,4 Prozent wird zu diesem Zweck flexibilisiert.

2. Herausforderung: Überdotierung im Lastenausgleich
Mit dem Lastenausgleich zahlt der Kanton Beiträge an Gemeinden, die aufgrund von topografischen und soziodemografischen Verhältnissen überdurchschnittlich belastet sind. Der Lastenausgleich hat heute mindestens 50 Prozent der Mindestausstattung des Ressourcenausgleichs zu betragen. Die heutige Regelung führt unter den erwarteten finanziellen Entwicklungen dazu, dass die Dotierung im Lastenausgleich erheblich steigt und teilweise sogar höhere Entschädigungen an Gemeinden ausgerichtet werden, als bei ihnen überdurchschnittliche Lasten anfallen.
Massnahme: Die Verknüpfung zwischen Lastenausgleich und Ressourcenausgleich soll aufgehoben werden.

3. Herausforderung: Verwerfungen innerhalb der Gebergemeinden
Das heutige System entlastet Gebergemeinden mit Zentrumslasten beim Ressourcenausgleich als Kompensation für einen tief dotierten Infrastrukturlastenausgleich. Dieses Gefüge würde in den nächsten Jahren aus dem Gleichgewicht fallen.
Massnahme: Die Vermischung von Lasten- und Ressourcenausgleich soll aufgehoben werden. Auf der einen Seite soll die Abschöpfung der Gebergemeinden vereinheitlicht werden. Im Gegenzug soll der Infrastrukturlastenausgleich um 6 Millionen Franken erhöht werden.

Nebst diesen Änderungen beinhaltet die Teilrevision weitere, untergeordnete Anpassungen. Die Vernehmlassungsfrist endet am 21. März 2024. Anschliessend wird das Luzerner Finanzdepartement eine Botschaft zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes erarbeiten. Sie wird dem Kantonsrat voraussichtlich im 2. Halbjahr 2024 unterbreitet.


Fokus auf rasch wirksame Massnahmen des Wirkungsberichts
Der Regierungsrat hat am 14. November 2023 die Botschaft Wirkungen und Zielerreichung des Finanzausgleichs (Wirkungsbericht 2023, B 13) verabschiedet. Dieser enthält verschiedene Änderungsvorschläge für den Luzerner Finanzausgleich. Im Rahmen der Teilrevision werden nur die Massnahmen aufgenommen, welche einen Lösungsbeitrag zu den oben dargestellten Hauptherausforderungen leisten. Die übrigen Änderungsvorschläge sollen im Rahmen einer Totalrevision des Finanzausgleichsgesetzes angegangen werden. Die Totalrevision wird voraussichtlich 2030 vorgenommen.


Anhang
Vernehmlassungsbotschaft
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