Die eigenen vier Wände gut dämmen, die Heizung optimieren und nachhaltig bauen: Das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern ist nach wie vor ein Erfolg. Über 2300 Projekte im Umfang von über 20 Millionen Franken konnten 2023 unterstützt werden. Auch für dieses Jahr stehen insgesamt 19,4 Millionen Franken als Förderbudget zur Verfügung. Gesuche nimmt die Dienststelle Umwelt und Energie ab dem 8. Januar 2024 entgegen.
Die Steigerung der Energieeffizienz und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien in den eigenen vier Wänden tragen zur Erreichung der Ziele des kantonalen Planungsberichts Klima und Energie bei. Das Förderprogramm Energie hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und die Nachfrage nach Fördergeldern ist nach wie vor hoch. Die Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes unterstützten 2023 insgesamt 2035 Projekte im Umfang von 18,4 Millionen Franken. Damit konnte das Förderbudget nicht ganz ausgeschöpft werden.
Im Jahr 2024 investiert der Kanton Luzern 6 Millionen Franken für Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes. Insgesamt stehen den Hauseigentümerinnen und –eigentümern jedoch weniger Unterstützungsbeiträge zur Verfügung als im Vorjahr. Dies hängt mit den auf dieses Jahr hin reduzierten Bundesbeiträgen zusammen. In den vergangenen Jahren verdoppelte der Bund jeweils die Summe, welche der Kanton Luzern einsetzte, 2024 ist dies nicht mehr der Fall. Regierungspräsident Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, betont: «Die reduzierten Bundesbeiträge werden sich wohl längerfristig auf das Angebot des Förderprogramms auswirken. Deshalb überprüfen wir zusammen mit der Begleitgruppe auf 2025 hin die Förderinstrumente und -sätze.» Zusammen mit dem Sockelbeitrag und der Ergänzung des Bundes stehen im Jahr 2024 voraussichtlich 17,5 Millionen Franken zur Verfügung. Gesuche nimmt die Dienststelle Umwelt und Energie ab dem 8. Januar 2024 entgegen.
Kleine Justierungen
Das Förderprogramm Energie 2024 wartet mit kleinen Justierungen auf. So wird neu das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) mit Anlagenzertifikat gefördert. Das heisst, die Eigentümerschaft muss ab 2024 nicht mehr für die Zertifizierungskosten aufkommen, diese werden vollumfänglich vom Kanton übernommen. Des Weiteren wird der GEAK-Plus-Gesuchprozess vereinfacht, sodass Fördergelder neu erst beantragt werden müssen, nachdem der GEAK-Plus erstellt ist. Die übrigen Fördermassnahmen werden unverändert weitergeführt.
Kantonale Fördermassnahmen werden weitergeführt
Die zusätzlich zum Gebäudeprogramm des Bundes rein kantonal finanzierten Massnahmen werden 2024 weitergeführt, dazu gehören Förderungen von Elektro-Ladeinfrastruktur und die Verwendung von treibhausgasarmen Baumaterialien. Bei der Massnahme «Treibhausgasarme Baumaterialien» gibt es eine Anpassung: Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie Zertifikat haben, aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut sind. Im Budget 2024 sind Fördermittel im Umfang von 885’000 Franken eingestellt.
Als kantonsspezifische Fördermassnahme unterstützt Luzern den Einbau von Basisinfrastruktur für Elektromobilität in Mehrparteiengebäuden. Diese Massnahme wurde 2022 als Pilotprojekt eingeführt. 2023 wurden insgesamt 1,85 Millionen Franken ausbezahlt und damit 311 Projekte unterstützt. Im Budget 2024 sind Fördermittel im Umfang von 1 Million Franken eingestellt.
Auf Bundesebene sind Impulse geplant
Insgesamt zieht Regierungspräsident Fabian Peter ein positives Fazit: «Die Nachfrage nach Fördergeldern im Bereich Gebäudeenergie ist unverändert hoch. Dem Kanton Luzern ist es ein grosses Anliegen, mit dem Förderprogramm auch das lokale Gewerbe zu stärken, das mit ökologisch sinnvoller Technologie seine Wertschöpfung erzielt.» Der Energiedirektor betont: «Die Massnahmen des Förderprogramms Energie tragen zu einer besseren Energieeffizienz und Reduktion der Treibhausgasemissionen bei. Damit bringen sie uns einen Schritt näher an das kantonale Klimaschutzziel ‹Netto null 2050›.» Momentan sind auf Bundesebene weitere Planungen im Bereich Energie im Gange: Im Rahmen des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) wird ein zusätzliches Impulsprogramm ausgearbeitet und anlässlich der Neuauflage des CO2-Gesetzes ist die Förderung für Elektro-Ladeinfrastruktur durch den Bund ein Thema.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Ökologisierung
gemäss Kantonsstrategie
Anhang
Website Förderprogramm Energie
Flyer «Förderprogramm Energie 2024»[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]