Der Bundesrat will die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte schrittweise senken und einen Teil der Unternehmen von der Abgabepflicht befreien. Dafür ist eine Änderung der Radio- und Fernsehverordnung erforderlich. Der Regierungsrat erachtet die Verordnungsänderung als vertretbar, auch wenn damit Mittelkürzungen namentlich an die SRG verbunden sind. Wichtig ist, mit dem Vorschlag des Bundesrates Forderungen nach weitergehenden Massnahmen zu entschärfen. Denn in unserer direkten Demokratie, wo sich die Bevölkerung mehrmals pro Jahr zu wichtigen Gesetzesänderungen und Vorlagen äussern kann, braucht es eine Medienlandschaft, die ausgeglichen, objektiv und korrekt informiert. Gerade in Zeiten der multiplen Krisen und zunehmender Fake-News ist der Zugang zu zuverlässigen Informationen für die Bevölkerung zentral. In diesem Umfeld ist ein starker medialer Service public unerlässlich und spielt eine Schlüsselfunktion in unserer Demokratie. Die Serafe-Abgabe unterstützt nicht nur die SRG in ihrem Grundversorgungsauftrag, sondern hilft auch bei der Finanzierung von lokalen Medien wie Radio 3fach oder Tele1. Finanzielle Kürzungen haben daher mit Bedacht zu erfolgen, um die Qualität des medialen Service public und zahlreiche lokale Radio- und Fernsehsender in allen Sprachregionen nicht zu gefährden.
Anhang
Stellungnahme