Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion im Herbst 2023 die Vernehmlassung zur revidierten Volksschulverordnung durchgeführt. Das Ergebnis der Vernehmlassung zeigt, dass die Grundidee der Revision und die vorgeschlagenen materiellen Neuerungen mehrheitlich auf Zustimmung stossen, auch wenn es zu einzelnen Punkten durchaus kritische Rückmeldungen gibt.Die Revision erfolgt im Anschluss und auf Basis des revidierten Bildungsgesetzes, das vom Urner Stimmvolk am 25. September 2022 angenommen wurde.
Im Rahmen der Projektarbeit zum revidierten Bildungsgesetz wurden bereits viele Bestimmungen erörtert, die Eingang in die revidierte Schulverordnung finden sollen. Es fand eine intensive Debatte darüber statt, auf welchen Ebenen (Bildungsgesetz, Schulverordnung, Reglemente oder Weisungen) die einzelnen Punkte zu regeln seien. Aus diesem Grund waren die meisten materiellen Änderungsvorhaben für die Schulverordnung im Grundsatz von vorneherein gegeben.
Materielle Neuerungen in einzelnen Bereichen
Die vorliegende Revision ist keine Revolution, sondern eine zeitgemässe Weiterentwicklung der Volksschule. Zudem soll die gelebte und bewährte Praxis abgebildet werden. Zu den wesentlichen materiellen Änderungen zählen: die Gliederung der Volksschule in Zyklen gemäss Lehrplan 21, die Möglichkeit der gemeinsamen Führung von Kindergarten und Primarstufe, mehr Gestaltungsfreiheit bei den Oberstufenmodellen, die Verschiebung einzelner Kompetenzen vom Schulrat an die Schulleitung (sowie die Ermächtigung des Schulrats, einzelne operative Führungskompetenzen an die Schulleitung übertragen zu können), Erläuterungen zu Schulweg und Schülertransport, Vorgaben für die Gewährung von Langzeiturlaub, Erläuterungen zu den Schuldiensten, Anstellung der Lehrpersonen in Pensen, punktuelle Vertretung der Lehrpersonen an Schulratssitzungen und Anstellungsbedingungen des weiteren Personals. Während die Wirkungen der revidierten Verordnung in organisatorischer und personeller Hinsicht für Kanton und Gemeinden in einem sehr moderaten Rahmen bleiben dürften, sind punktuell substanzielle finanzielle Wirkungen möglich. Diese würden sich vorab aus der in Vorschlag gebrachten Senkung der maximal zulässigen Abteilungsgrössen ergeben.
Kritik an vorgeschlagener Senkung der Abteilungsgrössen
Die Vernehmlassung zur Revision wurde im Herbst 2023 durchgeführt. Fast alle Teilnehmer stimmten dem Revisionsvorhaben im Grundsatz zu. Auch die vorgeschlagenen materiellen Änderungen fanden fast grösstenteils eine Mehrheit. Einzig die vorgeschlagene Senkung der maximal zulässigen Abteilungsgrössen stiess bei praktisch allen Gemeinderäten auf Widerstand. Bei den anderen Vernehmlassungsteilnehmenden war die Tendenz positiv. Unbestritten von allen sind indes die steigenden Herausforderungen für die Lehrpersonen und die Schule. Anstelle der Senkung der maximalen Schülerzahlen pro Abteilung wurden daher oft flexiblere Lösungen gefordert. Ebenfalls kritisch betrachtet, aber nicht grundsätzlich abgelehnt wurde im Rahmen der Vernehmlassung die vorgeschlagene Auflösung der bisherigen festen Verbindung zwischen Pensum und Zahl der zu haltenden Lektionen bei den Lehrpersonen.
Anregungen aus der Vernehmlassung, die zum einen richtig und wichtig sowie zum anderen (nach Massgabe aller eingereichten Antworten) potenziell mehrheitsfähig erscheinen, sollen nach dem Willen der Geschäftsleitung der Bildungs- und Kulturdirektion, die als Steuerorgan der Revision fungiert, sowie im Einklang mit dem Erziehungsrat des Kantons Uri, nun in den zu bereinigenden Verordnungsentwurf einfliessen. Gemäss Planung wird der Landrat die Vorlage am 24. April 2024 beraten.
Hinweis: Der Auswertungsbericht zur Vernehmlassung zur revidierten Volksschulverordnung ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch > Aktuelles > Vernehmlassungen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]