Interlaken (ots) – Parteien: X./Y. c. Telebasel
Thema: Privatsphäre / Identifizierung
Beschwerde teilweise gutgeheissen
Zusammenfassung
Mit laufender Kamera bedrängt
Darf ein Kamerateam eine politische Aktivistin aufnehmen, die sich öffentlich exponiert? Ja, sagt der Presserat. Es ist zulässig, eine Person aufzunehmen, die in einer öffentlichen Funktion zu einem öffentlichen Anlass geht. Es geht aber nicht an, ihr vor der Haustüre aufzulauern und sie weiter zu bedrängen, wenn sie klar zu erkennen gibt, dass sie keine Auskunft geben und nicht gefilmt werden will. Ein Kamerateam von Telebasel versucht zwei Mal mit laufender Kamera, ein Statement einer Aktivistin zu ergattern, die sich öffentlich gegen das Projekt Rheinhattan im Hafenareal Basel exponiert und auch Mitglied einer staatlichen Begleitgruppe zu diesem städteplanerischen Projekt ist. Einmal filmt Telebasel vor einem städtischen Gebäude, wo eine Sitzung stattfindet, das zweite Mal vor der Haustür der Aktivistin, welche zuvor eine Interviewanfrage via E-Mail abgelehnt hatte. Telebasel darf identifizierend über die Aktivistin berichten. In Bezug auf das Projekt Rheinhattan ist sie eine Person des öffentlichen Interesses. Dass man aber zwei Interviewversuche mit laufender Kamera unternimmt und ihr auch nach deutlicher Ablehnung mit laufender Kamera folgt, ist unverhältnismässig und verletzt die Privatsphäre der Aktivistin. Nach einem ersten Interviewversuch und dessen Ablehnung hätte das Kamerateam die Aktivistin nicht weiter verfolgen dürfen.