Einzelinitiativen über Grund- und Notfallversorgung: Luzerner Regierungsrat nimmt Stellung zum Kommissionsbericht

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) hat den Regierungsrat um eine Stellungnahme zu ihrem Kommissionsbericht betreffend Einzelinitiativen ersucht. In dieser Stellungnahme erneuert der Regierungsrat seine Anliegen, was eine gesetzliche Regelung der Grund- und Notfallversorgung an den Luzerner Spitalstandorten betrifft. Bereits im Kommissionsbericht berücksichtigt sind zwei Anträge, die das GSD und FD in der Vernehmlassung eingebracht haben: eine Delegation der Ausgabenkompetenz und eine Ausnahmeregelung.

Die GASK hat am 25. Januar 2024 ihren Bericht zu den fünf gleichlautenden Einzelinitiativen (E 1036, E 1038, E 1039, E 1040, E 1042) über die Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen genehmigt. Sie schlägt dem Kantonsrat darin eine Änderung des Spitalgesetzes vor. Die GASK hat den Regierungsrat um eine abschliessende Stellungnahme zu diesem Kommissionsbericht ersucht. Der Bericht geht danach voraussichtlich in diesem Frühjahr in die erste Beratung in den Kantonsrat.

Die Stellungnahme des Regierungsrates orientiert sich inhaltlich an der gemeinsamen Vernehmlassungsantwort des GSD und FD, die am 4. Dezember 2023 kommuniziert worden ist. In der damaligen Vernehmlassungsantwort sprachen sich beide Departemente gegen eine zu detaillierte Nennung der medizinischen Fachgebiete im Spitalgesetz aus. Sie anerkannten aber, dass mit der expliziten Regelung im Spitalgesetz die Versorgungssicherheit im ganzen Kanton sichergestellt werden soll und haben darum in ihrer damaligen Vernehmlassungsantwort diesem berechtigten Anliegen Rechnung getragen.

Gewisse Flexibilität muss gewährleistet werden
In seiner aktuellen Stellungnahme zum GASK-Kommissionsbericht weist der Regierungsrat erneut darauf hin, dass eine gewisse Flexibilität gewährleistet sein muss, damit die Spitäler auf die Herausforderungen im Gesundheitswesen reagieren können. Mit einer zu engen gesetzlichen Regulierung würde der Handlungsspielraum des LUKS künftig zu stark eingeschränkt. Auf Themen wie den Fachkräftemangel, den medizinischen Fortschritt und sich ändernde Tarifstrukturen muss seitens LUKS-Konzern, aber auch seitens Kanton als Eigner reagiert werden können. Im Weiteren spricht sich die Regierung gegen eine zu detaillierte Nennung von medizinischen Leistungen im Spitalgesetz aus, wie das der GASK-Kommissionsbericht vorsieht. «Es freut mich, dass die GASK in ihrem Bericht zwei Anträge des GSD und des FD aus der Vernehmlassung berücksichtigt hat – nämlich eine Delegation der Ausgabenkompetenz an den Regierungsrat sowie eine Ausnahmeregelung», so Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des GSD. Die Delegation der Ausgabenkompetenz vom Kantonsrat an den Regierungsrat betrifft frei bestimmbare Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL), die einen Betrag von 3 Millionen Franken übersteigen. Gemäss dieser Regelung behält der Kantonsrat die Kompetenz, die dafür benötigten Mittel jährlich im Rahmen des ordentlichen Budgetprozesses zu sprechen. Das nachträgliche Bewilligungsverfahren für die betroffenen Ausgaben durch den Kantonsrat mittels Dekret entfällt jedoch. Andererseits hat die GASK eine Ausnahmeregelung in ihren Kommissionsbericht aufgenommen, wonach vom gesetzlichen Mindestangebot abgewichen werden kann (mit Bewilligung des Regierungsrates und nach Konsultation der GASK). Dies, wenn das LUKS dafür nicht auf die Spitalliste kommen sollte und wenn das Personal und/oder die Nachfrage fehlen sollten, um das Angebot in der notwendigen Qualität erbringen zu können. Die Erbringung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangebots in der Grund- und Notfallversorgung kann nicht an allen Standorten über die Tarife gedeckt werden. Damit dessen Erbringung auch nachhaltig sichergestellt ist, erwartet der Regierungsrat deshalb, dass der Kantonsrat die dafür erforderlichen Mittel bei der jährlichen Beratung des Voranschlags jeweils zur Verfügung stellt.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Stellungnahme des Regierungsrates zum GASK-Kommissionsbericht
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