Der Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 zeigt auf, in welche Richtung sich das kantonale Gesundheitswesen in den nächsten Jahren entwickeln soll, um den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel und Kostendruck zu begegnen sowie weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung aufrechterhalten zu können. Der Regierungsrat hat den Planungsbericht zur Vernehmlassung freigegeben. Diese dauert vom 1. März bis zum 31. Mai 2024.
Der Regierungsrat erstellt periodisch einen Planungsbericht über die Gesundheitsversorgung im Kanton Luzern und legt diesen anschliessend dem Kantonsrat zur Stellungnahme vor. Der Bericht enthält die strategischen Ziele und Grundsätze des Kantons im Gesundheitswesen und zeigt den Bedarf für die ambulante und die stationäre Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie die Mittel für deren Sicherstellung auf. Mit der Vision Gesundheitsversorgung 2035ff. zeichnet der Planungsbericht 2024 ein Zielbild, wie den verschiedenen Herausforderungen wie z.B. demografische Entwicklung, Fachkräftemangel sowie Kostendruck begegnet und weiterhin eine gute Gesundheitsversorgung für die Luzerner Bevölkerung aufrechterhalten wird.
Entlang der drei strategischen Stossrichtungen «Integrierte Versorgung», «Sicherung Grundversorgung» und «Inanspruchnahme/
Planungsbericht Gesundheitsversorgung: «Griffige und wegweisende Handlungsgrundlage»
Der Planungsbericht wurde unter einem breiten Einbezug der verschiedenen Vertretenden des Luzerner Gesundheitswesens (Leistungserbringende, Partnerorganisationen, Politik) erarbeitet. Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements: «An der entsprechenden Abschlussveranstaltung mit diversen Akteurinnen und Akteuren des Luzerner Gesundheitswesens, die im Januar 2024 stattgefunden hat, wurden die vorgeschlagenen Massnahmen sehr positiv aufgenommen. Mit dem Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024, den der Regierungsrat nun zur Vernehmlassung verabschiedet hat, verfügen wir über eine griffige und wegweisende Handlungsgrundlage.» Die Vernehmlassung, zu der die Leistungserbringenden, die Luzerner Gemeinden, Parteien, Verbände und weitere Interessierte eingeladen sind, dauert vom 1. März bis zum 31. Mai 2024.
Die Kosten für die acht vorgesehenen Massnahmen belaufen sich auf insgesamt 34,7 Mio. Fr. für die Jahre 2025-2030, also durchschnittlich 5,8 Mio. Fr. pro Jahr. Die Finanzierung dieser Massnahmen ist nicht über die bestehenden Mittel des Gesundheits- und Sozialdepartements möglich. Entsprechend sind die zusätzlichen Mittel für die Jahre 2025-2030 im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) einzuplanen.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Globalisierung
– Digitaler Wandel
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie
Anhang
Vernehmlassungsentwurf Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]