Der Luzerner Regierungsrat hat die Verordnung über den Testbetrieb eines elektronischen Identitätsverwaltungssystems und eines Service-Portals (E-ID-Verordnung) gutgeheissen. Damit kann für maximal drei Jahre das Service-Portal mit der elektronischen Identität E-ID angeboten werden bis ein Gesetz erlassen wird.
Die Digitalisierung zählt zu den grossen Herausforderungen für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft. Mit der Verabschiedung der E-Government-Strategie hat der Kanton Luzern, zusammen mit dem Verband Luzerner Gemeinden (VLG), bereits im Jahr 2010 die Weichen in Richtung digitale Verwaltung gestellt. Darin wurde zum Ziel erklärt, die Leistungen der Verwaltung für Bevölkerung und Wirtschaft elektronisch verfügbar zu machen.
Bereits heute bieten der Kanton und die Gemeinden zahlreiche elektronische Dienstleistungen an. Diese sind auf verschiedenen Internetseiten der Gemeinden und des Kantons verstreut auffindbar (z.B. die Meldung einer Adressänderung beim Grundbuchamt, ein Gesuch auf Unterstützung aus dem Swisslos-Lotteriefonds oder das Bestellen eines Kontrollschildes beim Strassenverkehrsamt.) Wer eine Dienstleistung in Anspruch nehmen will, muss also wissen, welche Behörde zuständig ist, und sich dann auf die Suche nach deren Internetseite machen. Der Kanton Luzern und der Verband Luzerner Gemeinden haben deshalb im Jahr 2020 beschlossen, ein gemeinsames Internetportal anzubieten, auf dem das elektronische Angebot von Kanton und Gemeinden gebündelt zur Verfügung stehen soll.
E-ID’s vom Bund sowie von privaten Ausstellern als Option
Auf diesem Service-Portal werden gewisse Dienstleistungen erst nach einer Registrierung mittels einer elektronischen Identität E-ID verfügbar sein. Bis die staatliche E-ID des Bundes verfügbar sein wird, setzt der Kanton Luzern als Übergangslösung auf E-ID’s von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Zudem wird auch das Behörden-Login «AGOV» zugelassen. Dieses wird ab Anfang 2024 vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) ausgestellt und betrieben.
Als zusätzliche Schutzmassnahme hat der Kanton Luzern ein eigenes Identitätsverwaltungssystem programmiert. Dieses fungiert als Schranke zwischen dem Service-Portal und den Anbietern der E-ID’s. Das Identitätsverwaltungssystem gewährleistet den Datenschutz, indem es den Anbieterinnen der E-ID’s die Möglichkeit nimmt, die Aktivitäten der Nutzerinnen und Nutzer auf dem Service-Portal zu verfolgen und Profile über sie zu erstellen.
Das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal erfordern eine Grundlage in einem formellen (vom Kantonsrat erlassenen) Gesetz, da sie den automatisierten Abruf von Personendaten aus der kantonalen Einwohnerplattform erforderlich machen. Der Regierungsrat kann den Betrieb aber bereits vor Inkrafttreten einer gesetzlichen Grundlage bewilligen, im Rahmen einer Testphase gestützt auf das Informatikgesetz. Während der Testphase wird die beschlossene E-ID-Verordnung das Identitätsverwaltungssystem und das Service-Portal in der kantonalen Rechtssammlung abbilden.
Mit ihrem Entscheid hat die Luzerner Regierung die Verordnung gutgeheissen und damit grünes Licht gegeben für die Testphase. Das Service-Portal mit E-ID’s und Identitätsverwaltungssystem soll im Frühjahr 2024 mit ersten Dienstleistungen und Angeboten online gehen. Das Portal wird daraufhin kontinuierlich erweitert und ausgebaut.
Die E-ID-Verordnung wird am Samstag, 2. März 2024 im Kantonsblatt publiziert.
Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Globalisierung / Bildung / Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft / Kultur
– Digitaler Wandel
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie[content_block id=40729 slug=brasserie-bodu-luzern]