Inventarisierungsprojekt erfasst rund 11 Millionen Dokumente in Uri
Ab Februar 2023 lief am Staatsarchiv Uri in Zusammenarbeit mit Memoriav (Kompetenzstelle des audiovisuellen Kulturerbes der Schweiz) ein Inventarisierungsprojekt zum audiovisuellen Kulturgut in Uri. Inzwischen ist das Projekt abgeschlossen und die Verantwortlichen ziehen Bilanz.
11’121’293. So lautet eine erste Zahl, die Tamara Fullin und Matthias Furger, beide Mitarbeitende im Staatsarchiv des Kantons Uri, im November 2023 bei einer Veranstaltung zum Projekt «Audiovisuelles Übersichtsinventar des Kantons Uri» präsentierten. Inzwischen ist das Projekt abgeschlossen. In Uri konnten rund 11 Millionen historische Bild-, Film-, Video- und Tonaufnahmen erfasst werden. «Das digitale Fotoarchiv der Urner Zeitung macht mit ungefähr 10 Millionen Dokumenten den absoluten Löwenanteil der erfassten Dokumente aus», so Matthias Furger, als Scout für die Datenerhebung verantwortlich. Bei der Auswertung habe man diesen enormen Bestand ausblenden müssen, um zu repräsentativen Ergebnissen zu gelangen. Gleiches gilt zum Teil auch für den Bestand des Staatsarchivs.
Das audiovisuelle Inventar des Kantons Uri ist ein Teilprojekt der Inventarisierung in der gesamten Schweiz. Die Resultate aus den Kantonen laufen bei Memoriav zusammen. Memoriav bildet im Auftrag des Bundes die nationale Kompetenzstelle für audiovisuelles Kulturerbe. «Die Ziele des Projekts in Uri waren die Inventarisierung möglichst vieler audiovisueller Dokumente, aber vor allem auch die Sensibilisierung der Bevölkerung in Bezug auf den potenziellen Wert von und den richtigen Umgang mit analogen sowie digitalen Bilden, Filmen, Videos und Tonaufnahmen», erklärt Tamara Fullin, stellvertretende Staatsarchivarin und Projektleiterin für Uri. Diese Ziele habe man erreicht. «Wir gehen aber davon aus, dass noch wesentlich mehr audiovisuelles Material vorhanden wäre, als wir erfassen konnten.»
Info-Abend Berufslehre und Gymnasium für die Eltern der Primarschülerinnen und Primarschüler der 5. Klassen
n den vergangenen Jahren führte die Kantonale Mittelschule Uri eine Informationsveranstaltung für die Eltern der 5. Primarschülerinnen und Primarschüler durch und Wirtschaft Uri führte einen separaten Anlass zum Thema Berufslehre durch. Seit letztem Schuljahr findet ein gemeinsamer Anlass «Berufslehre und Gymnasium» mit verschiedenen Akteuren der Schul- und Berufsbildung statt.
- Zielgruppe 5. Klasse Volksschule (nur Eltern):
Donnerstag, 11. April 2024, 19 Uhr
Die Veranstaltung findet in der Aula des bwz uri, Attinghauserstrasse 12, Altdorf, statt.
Kantonale Mittelschule Uri
Nächste Etappe Seeschüttung: Grabarbeiten für Elektrokabel im Reussdelta
Am Südufer des Urnersees steht der Kiesbagger der Arnold & Co. AG im Einsatz. Aufgrund der kommenden Seeschüttungen (mit Material aus dem Gotthard-Strassentunnel) muss die Kabelführung für die Energieversorgung des Baggers angepasst werden. Dafür sind im Bereich der Reussmündung und im Delta Grabarbeiten nötig, damit das Kabel unter Boden verlegt werden kann. Die Arbeiten werden bei Niedrigwasser ab 20. März 2024 ausgeführt. Die Grabarbeiten wurden vom Kanton Uri bewilligt. Da die Arbeiten in einem Naturschutzgebiet stattfinden, wurden diverse Auflagen verfügt. Beeinträchtigung der Ufer und der Ufergehölze durch die Baupiste, die Zufahrt der Baumaschinen sind möglichst zu vermeiden und nach Abschluss der Arbeiten wieder in Stand zu stellen.
Flächendeckende Erfassung schwierig
Der eine Grund, dass bei weitem nicht alles audiovisuelle Kulturgut erfasst werden konnte, ist: Es war höchst schwierig zu ermitteln, wer möglicherweise über relevante audiovisuelle Bestände verfügt. Der zweite Grund: Von den 267 zur Umfrage eingeladenen Institutionen, Personen und Vereinen antwortete ein Viertel positiv, wies also tatsächlich audiovisuelle Dokumente aus. Alle anderen antworteten entweder nicht oder gaben an, keine Dokumente zu haben beziehungsweise nicht an der Umfrage teilnehmen zu wollen. Matthias Furger betont aber, dass Uri mit dieser Rücklaufquote im Vergleich zu anderen Kantonen im Durchschnitt liege. Daher sei das Resultat durchaus befriedigend.
Ohnehin sind für Historiker Matthias Furger andere Informationen mindestens ebenso interessant wie die blanken Zahlen. So fragte der Fragebogen beispielsweise auch nach Lagerung, Zustand und Erschliessung der Dokumente. Hieraus ging hervor, dass nur die wenigsten Umfrageteilnehmenden über die Mittel verfügen, ihre Bestände professionell zu betreuen. «Bei den meisten mangelt es wahrscheinlich an Personal, Know-how, oder an der nötigen Infrastruktur», vermutet Matthias Furger. Deshalb sei das Beschädigungspotenzial gross.
Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Dass das Staatsarchiv versuche, möglichst viele Dokumente zu sich zu holen, ist nicht die Lösung. «Einerseits möchten sich verständlicherweise viele Leute nicht von ihren alten Fotos, Filmen, Video- und Tonaufnahmen trennen», so Matthias Furger. «Andererseits hätten die wenigen professionellen Archive in Uri gar nicht die Kapazität, alles aufzunehmen.» Umso wichtiger sei es, ein breites historisches Verantwortungsbewusstsein zu schaffen, nicht nur im Umgang mit audiovisuellen Dokumenten, sondern mit historischem Material generell. «Denn Kulturgüterschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe», so Matthias Furger. Das Staatsarchiv Uri steht daher gern jederzeit beratend zur Verfügung, wenn es um den richtigen Umgang mit historischem Material jeder Art geht. «Und natürlich freut sich das Staatsarchiv immer, wenn ihm Bestände angeboten werden, selbst wenn es nicht alle übernehmen kann», so Tamara Fullin.
«viamia» stärkt die Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Seit der Lancierung von «viamia» haben in Uri bereits rund hundert Personen das Beratungsangebot genutzt. Zwei Drittel der Teilnehmenden sind zwischen vierzig und fünfzig Jahre alt, ein Drittel ist älter. Die Hälfte der Ratsuchenden hatten Jahre zuvor eine Berufslehre absolviert und seitdem keine längere Weiterbildung mehr gemacht. Sie bringen indes viele Kompetenzen mit, die für einen Stellenwechsel, einen Quereinstieg in ein anderes Berufsfeld oder für das Weiterkommen beim aktuellen Arbeitgeber wichtig sind.
«viamia» entstand aufgrund einer Initiative von Bund und Kantonen mit dem Ziel, die Berufschancen von älteren Arbeitnehmenden zu erhöhen. Das Angebot, von den kantonalen Berufsberatungen vor zwei Jahren entwickelt und lanciert, bietet Personen über vierzig Jahren eine kostenlose berufliche Standortbestimmung. Angesprochen sind insbesondere auch Geringqualifizierte, die über keine oder eine länger zurückliegende Aus- und Weiterbildung verfügen. Sie sollen ihre Arbeitschancen bei einem Stellenwechsel oder auch beim Verbleib beim aktuellen Arbeitgeber absichern können.
Das Beratungsangebot «viamia» wird in Uri von Personen mit oder ohne Berufsabschluss in Anspruch genommen. Viele von ihnen sind auch seit mehreren Jahren beim selben Arbeitgeber tätig. Eine 54-jährige Sachbearbeiterin erklärt: «Dank der Beratung habe ich mich getraut, mich auch in meinem Alter für eine neue Stelle zu bewerben, und es hat geklappt.» Auch Stellensuchende und Wiedereinsteigerinnen und -einsteiger melden sich für eine Beratung an, um die nächsten Schritte zu planen und gegebenenfalls ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt mit einer Weiterbildung zu erhöhen. Eine 42-jährige Verkäuferin bringt es auf den Punkt: «Ich hätte nicht gedacht, dass es so viele Möglichkeiten gibt, wie ich mich nebst Familie und Kindern wieder für den Arbeitsmarkt fit machen kann».
Fachliche wie berufsübergreifende Ressourcen sollen in einem Bewerbungsverfahren und im Mitarbeitendengespräch hervorgehoben werden. Die persönlichen Ressourcen und ein unterstützendes Umfeld zählen genauso wie gezielte Förderung durch den Arbeitgeber oder eine passende Weiterbildung. Damit bleibt die Arbeitsmarktfähigkeit erhalten oder wird sogar gestärkt.
Einschätzung der Arbeitsmarktfähigkeit
Wie können Arbeitnehmende über vierzig Jahren ihre grosse Erfahrung und ihre allgemeinen Fähigkeiten in unterschiedlichsten Bereichen sowie ihr breites Netzwerk bei einem Arbeitgeber oder beim Stellenvermittler hervorheben? Und falls keine Diplome und Arbeitszeugnisse vorhanden sind: Wie lässt sich beurteilen, ob die Chancen für eine erfolgreiche Bewerbung intakt sind? Genau diese Fragen klären aktuell zwei Beraterinnen und ein Berater der Berufs- und Laufbahnberatung mit den Ratsuchenden im Rahmen der «viamia»-Beratung. Anhand eines Ressourcen-Fragebogens, den Erkenntnissen aus dem Gespräch und unter Berücksichtigung der aktuellen und branchenspezifischen Trends auf dem Arbeitsmarkt resultiert eine Einschätzung über die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Als Abschluss der Beratung erhalten die Ratsuchenden einen schriftlichen Bericht, worin die Arbeitsmarktfähigkeit beschrieben und konkrete Empfehlungen zusammengefasst sind.
viamia erhält von den Ratsuchenden gute Noten.
Mit dem Bericht erhalten die Klientinnen und Klienten die Möglichkeit, die «viamia»-Beratung zu beurteilen. Ein 48-jähriger Schreiner gibt nach Abschluss der «viamia»-Beratung denn auch folgendes Feedback: «Ihre Fachkompetenz und Ihre ruhige Art haben mir sehr geholfen. Gefreut hat mich, dass mein Bewerbungsdossier gut gestaltet ist, und dass ich aus Ihrer Sicht gut vermittelbar bin. Ich habe viamia bereits weiterempfohlen und werde es auch weiterhin tun.» Weitere Daten wurden anonym erhoben. Für die Jahre 2022/2023 sehen die Zahlen wie folgt aus:
Bevölkerung | Uri | Prozent | CH | Prozent |
Bevölkerung 40- bis 65-jährig | 12’740 | 35%* | 3’052’000 | 34,4%* |
Anzahl «viamia»-Standortbestimmung | 82 | 0,17%** | 13’169 | 0,15%** |
Geschlecht w/m | 49/33 | 60%/40% | 9’200/4’000 | 70%/30% |
Nationalität Schweiz/Ausland | 78/8 | 90%/10% | 11’200/2’000 | 85%/15% |
*der Gesamtbevölkerung / **der 40- bis 65-Jährigen
Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken an Strassen, Trottoirs und Ausfahrten
Gemäss dem kantonalen Planungs- und Baugesetz dürfen durch Bepflanzungen weder der Verkehr behindert oder gefährdet, noch der Bestand und die Sicherheit des Strassenkörpers beeinträchtigt werden (Artikel 83 Planungs- und Baugesetz des Kantons Uri; RB 40.1111).
Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden müssen Bäume, Sträucher und Hecken an Strassen und Trottoirs während des ganzen Jahres so geschnitten sein, dass die Übersicht auf Strassen und Trottoirs nicht beeinträchtigt wird. Während der Vegetationszeit müssen Hecken oftmals mehrmals im Jahr geschnitten werden. Verantwortlich dafür sind die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.
Zu beachten sind:
1. Ausfahrten und Strasseneinmündungen
Im Sichtbereich von Ausfahrten oder Strasseneinmündungen dürfen Pflanzen und Einfriedungen eine Höhe von höchstens 60 cm ab Strasse erreichen.
2. Lebhecken, Sträucher und Pflanzen entlang von Strassen
Lebhecken, Sträucher und Pflanzen dürfen nicht in die Strasse oder das Trottoir hineinragen.
3. Bäume entlang von Strassen, Wegen und Trottoirs
Überragende Äste sind im Fahrbahnbereich der Strasse auf eine Höhe von 4.50 m, bei Trottoirs auf eine Höhe von 2.50 m zu stutzen. Zudem ist darauf zu achten, dass eine allfällige Strassen- oder Trottoirbeleuchtung, Strassenverkehrssignale und Verkehrsspiegel durch Bäume und Sträucher in ihrer Wirkung nicht beeinträchtigt wird.
Die Baudirektion bittet alle betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung besorgt zu sein, und dankt Ihnen für ihren Beitrag zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden.
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