Wichtige Änderungen beim Aufnahmeverfahren für Fachmittelschulen und Mittelschulen mit Berufsabschluss

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Für Schülerinnen und Schüler der 2. Sekundarklasse, welche im Anschluss an die Sekundarschule die Fachmittelschule, Fachklasse Grafik, Gesundheitsmittelschule, Informatikmittelschule und Wirtschaftsmittelschule besuchen möchten, gibt es zwei wichtige Änderungen am Aufnahmeverfahren.

Neu findet das Aufnahmeverfahren für diese Bildungsgänge bereits im Herbst und nicht erst im Frühling statt. Die Anmeldefrist für das Aufnahmeverfahren ist der 15. September 2024. Für eine prüfungsfreie Aufnahme sind deshalb neu die Noten des zweiten Semesters der zweiten Sekundarklasse – also das Zeugnis des aktuellen Semesters – ausschlaggebend. Wer nicht prüfungsfrei aufgenommen wird, absolviert die Aufnahmeprüfung am 19. Oktober 2024.

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