Wauwil: Regierungsrat legt zusätzliche Gewässerräume im Wauwilermoos fest
An der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Wauwil den «Zonenplan Gewässerraum» und eine Änderung des Bau- und Zonenreglements. Der Regierungsrat genehmigte daraufhin den Zonenplan und die Reglementsänderung. Dagegen reichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) beim Kantonsgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde ein. Bemängelt wurden die fehlende Ausscheidung des Gewässerraums entlang des Abschnitts des Sandlochbachs ausserhalb der Bauzone, der Kleinen Ron und des offenen Abschnitts des Scheidgrabens im Wauwilermoos. Das Kantonsgericht hiess die Beschwerde in der Folge gut.
Dementsprechend mussten die Stimmberechtigten der Gemeinde Wauwil nochmals über die Ausscheidung dieser Gewässerräume befinden. Am 5. Dezember 2023 lehnten sie die Teilrevision der Ortsplanung zur Ausscheidung der Gewässerräume im Wauwilermoos und damit den «Teilzonenplan Gewässerraum Wauwilermoos» ab. Kantone und Gemeinden sind jedoch aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Ein Verzicht darauf ist unzulässig. Der Regierungsrat hat deshalb entschieden, die Festlegung der Gewässerräume auf der Grundlage des abgelehnten Zonenplans, welcher dem Urteil des Kantonsgerichts entspricht, anzuordnen. Die Gemeinde stützt dieses Vorgehen, namentlich die direkte Anordnung.
Rechtsetzung: Reglement für die Maturitätsprüfungen im Kanton Luzern (SRL Nr. 506); Änderung
Der Regierungsrat hat das Reglement für die Maturitätsprüfungen angepasst. Die Änderung betrifft die Wiederholung der Maturitätsprüfung, da bisher nicht einheitlich geregelt war, ob und wann eine Abmeldung von der Maturitätsprüfung als «erster Versuch» gilt. Wer die Prüfung künftig ohne wichtigen Grund nicht antritt, hat sie nicht bestanden. Diese Lernenden können das letzte Schuljahr sowie die Prüfung einmalig wiederholen. Eine Abmeldung von der Maturitätsprüfung ist nur aus wichtigen Gründen und mit Vorweisen eines Arztzeugnisses oder anderer relevanter Dokumenten möglich.
Neuwahl des kantonalen Delegierten des Stiftungsrats Schloss Wyher
Der Regierungsrat hat Marco Castellaneta, Leiter Dienststelle Kultur, zum neuen kantonalen Delegierten des Stiftungsrates Schloss Wyher Ettiswil gewählt. Castellaneta löst Albin Bieri ab, der im Zuge seiner Pensionierung als Mitglied der kantonalen Kulturförderung per Ende Januar 2024 aus dem Stiftungsrat ausschied.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]