An der Gemeindeversammlung vom 30. Mai 2022 haben die Stimmberechtigten der Gemeinde Triengen die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume abgelehnt. Aufgrund der Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes sind Kantone und Gemeinden verpflichtet, den Gewässerraum festzulegen. Spielraum in der Breite des Gewässerraums gibt es gemäss Gewässerschutzverordnung des Bundes kaum. Der Regierungsrat ist nach der Rechtsprechung befugt, in solchen klaren Fällen die Festlegung anzuordnen. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement war mit der Gemeinde Triengen in einem direkten Austausch. Die Gemeinde ist über die direkte Anordnung informiert und unterstützt dieses Vorgehen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer wurden zur Stellungnahme eingeladen. Insgesamt sind weit über 100 Parzellen betroffen. Fristgerecht gingen nur 13 Stellungnahmen ein, welche im Rahmen der Genehmigung materiell behandelt werden. Mit wenigen Anpassungen hat der Regierungsrat nun die Teilrevision der Ortsplanung zur Festlegung der Gewässerräume angeordnet. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]