Das gemeinsam von Kanton und Gemeinden getragene Projekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» ist von hoher Bedeutung und hat einen grossen Einfluss auf die künftige Langzeitversorgung in Uri. Das Projekt ist nun um einen wesentlichen Schritt weitergekommen: Der Regierungsrat unterbreitet dem Landrat den Schlussbericht für die erste Etappe des Projekts. Gleichzeitig wird das Vorgehen für das Folgeprojekt aufgezeigt und auch die entsprechende Finanzierung (Verpflichtungskredit) beim Landrat beantragt. Mit dem vorliegenden Schlussbericht «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» vom 11. April 2024 können auch zwei hängige parlamentarische Vorstösse beantwortet werden.
Nach dem kantonalen Recht liegen die Aufgaben und Kompetenzen für die Langzeitpflege gemein-sam in den Händen des Kantons und der Gemeinden. Während der Kanton für die ambulante Langzeitpflege (Spitex), den Entlastungsdienst für pflegende Angehörige, das Tagesheim und den Mahlzeitendienst zuständig ist, obliegen den Gemeinden die Sicherstellung der stationären Langzeitpflege (Pflegeheime) sowie das weite Themenfeld rund um das Thema «Wohnen im Alter».
Die Rahmenbedingungen und Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege verändern sich jedoch rasch und tiefgreifend. Neben der demographischen Entwicklung, die eine starke Zunahme der älteren Bevölkerung im Kanton Uri zeigt, ist die Langzeitpflege in den kommenden Jahren mit weiteren bedeutenden Veränderungen konfrontiert. Dazu gehört insbesondere der Wunsch der älteren Bevölkerung, so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und die vermehrte Nachfrage nach intermediären Versorgungsleistungen (z.B. betreutes Wohnen) sowie die Sicherstellung der spezialisierten Pflege von chronisch kranken und dementen Menschen. Weitere Tendenzen, die die Langzeitpflege beeinflussen, sind die steigenden Ansprüche der Gesellschaft an die medizinische Versorgung und die damit einhergehende Kostenentwicklung im Gesundheitswesen. Aber auch der hohe Bedarf nach gut ausgebildeten Fachkräften, die Nachfrage nach neuen Wohnformen und die Veränderung der familiären Betreuungsstrukturen beeinflussen die Langzeitpflege.
Aufgrund all dieser sich abzeichnenden Entwicklungen ist es zwingend notwendig, die ambulante und die stationäre Langzeitversorgung künftig besser aufeinander abzustimmen und zu steuern. Auch müssen in Uri zusätzliche intermediäre Angebote geschaffen werden. Die Berechnungen zeigen, dass bis 2040 rund 130 neue Pflegeheimplätze geschaffen werden müssten, würde man im heutigen Versorgungs-System keine Änderungen vornehmen. Insgesamt braucht es in Uri tiefgreifende Veränderungen im System und bei den Zuständigkeiten, um die genannten Herausforderungen bewältigen zu können. Das Ziel ist, auch längerfristig für die Urner Bevölkerung eine bedarfsgerechte und finanzierbare Versorgung in der Langzeitpflege sicherstellen zu können.
Eine neue Unternehmung für die Urner Langzeitpflege – «alles aus einer Hand»
Diese in Uri bestehende Ausgangslage war der Auslöser für den Kanton und die Gemeinden, im März 2022 ein gemeinsames Projekt zu starten. Die bestehenden Strukturen der Langzeitpflegeversorgung sollen überprüft und Varianten für eine Neuorganisation entwickelt werden. Die Varianten sollen eine integrierte und koordinierte Langzeitpflegeversorgung «stationär und ambulant aus einer Hand» beinhalten und allfällig bestehende Fehlanreize beheben.
Von März 2022 bis April 2024 wurden die Inhalte des nun vorliegenden Schlussberichts gemeinsam vom Kanton und den Gemeinden erarbeitet. In der Projektorganisation waren zudem auch die verschiedenen kantonalen Akteure integriert. Im Verlaufe des Projekts konnten sich die Gemeinden in mehreren Workshops aktiv an der Entwicklung der verschiedenen Varianten beteiligen und die strategische Richtung mitbestimmen.
Im Schlussbericht wird die Schaffung einer neuen Unternehmung (zum Beispiel in Form einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft, gAG) empfohlen, die für die gesamte Langzeitpflegeversorgung im Kanton Uri zuständig ist. Denn nur mit einer neuen Unternehmung kann eine kantonsweite koordinierte Planung, Steuerung und Finanzierung der ganzen Versorgungskette bei einer einzigen Stelle gewährleistet werden. Aufgabe, Verantwortung und Zuständigkeit für die Langzeitpflege werden so wirksam zusammengeführt. Die neue Unternehmung soll die notwendigen intermediären Angebote aufbauen und betreiben (z. B. betreutes Wohnen, Tages- und Nachstrukturen usw.), die somit nicht mehr an eine oder mehrere Gemeinden gebunden sind, sondern regional oder für den ganzen Kanton zur Verfügung stehen. Die bestehenden Urner Langzeitpflegebetriebe (Pflegeheime und Spitex) sollen nach individuellem Zeitplan in die neue Unternehmung integriert werden oder mit der neuen Unternehmung eine Leistungsvereinbarung eingehen und bis auf Weiteres selbstständig bleiben.
Es ist vorgesehen, dass die künftige Unternehmung im gemeinsamen Besitz von Kanton und Gemeinden sein wird.
Folgeprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri»
Die künftige Ausgestaltung der Langzeitpflege im Kanton Uri stellt eine Herausforderung von strategischer Bedeutung dar. Die Schaffung einer kantonalen Unternehmung muss gut vorbereitet und durch politische Entscheide bzw. gesetzliche Bestimmungen abgesichert sein. Im bisherigen Projekt wurde die künftige Strategie der Langzeitpflege auf Stufe «Grobkonzept» erarbeitet. Um die empfohlene Unternehmung für die kantonsweite Langzeitpflegeversorgung gründen zu können, müssen fundierte gesetzliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen geschaffen werden. Im Rahmen des Folgeprojekts müssen die Empfehlungen betreffend Trägerschaft und Finanzierung diskutiert und ausgearbeitet werden. Insbesondere bei der zukünftigen Finanzierung ist eine Auslegeordnung des gesamten Gesundheitssystems zwischen Kanton und Gemeinden zwingend. Daher ist der Start eines «Folgeprojekts» vorgesehen. Die im Bereich der Langzeitpflege tätigen Akteure werden auch in dieser zweiten Etappe in die Erarbeitung der Grundlagen miteinbezogen. Auch das Folgeprojekt soll vom Kanton und den Gemeinden gemeinsam getragen und finanziert werden. Der Landrat wird am 28. August 2024 über einen Verpflichtungskredit für das Folgeprojekt entscheiden. Es ist vorgesehen, mit dem Folgeprojekt im Oktober 2024 zu starten.
Schlussendlich kann der Landrat und die Urner Stimmbevölkerung über die Schaffung der neuen Unternehmung der Langzeitpflege und deren Finanzierung entscheiden. Die entsprechende Volksabstimmung ist im Jahr 2027 geplant. Die Umsetzung der neuen Strukturen soll ab 2028 erfolgen.
Beantwortung von zwei Landratspostulaten zum Thema Langzeitpflege
Mit dem vorliegenden Schlussbericht «Weiterentwicklung Langzeitpflege im Kanton Uri» vom 11. April 2024 können im Bereich der Langzeitpflege die folgenden zwei Postulate beantwortet werden:
Am 24. September 2014 reichte Landrätin Marlies Rieder, Altdorf, das Postulat «Aktuelle Situation der Pflegebetten im Kanton Uri – Wie sieht die Zukunft in der Alterspflege im Kanton Uri aus?» ein. Der Regierungsrat wurde mit dem parlamentarischen Vorstoss ersucht, einen Bericht über die aktuelle sowie zukünftige Situation der Langzeitpflegeplätze im Kanton Uri zu erstellen. Im nun vorliegenden Schlussbericht werden die im Postulat aufgeworfenen Fragen umfassend und fundiert beantwortet. Die neue Unternehmung wird neben der Sicherstellung der Grundversorgung im Langzeitpflegebereich (Pflegeheime und Spitex) auch verantwortlich und zuständig sein, die verschiedenen Angebote der «spezialisierten Langzeitpflege» (wie z. B. Palliative Care, Übergangspflege, Kurzzeitaufenthalte, Demenz, Betreutes Wohnen usw.) zu planen, zu steuern und zu koordinieren.
Am 22. Mai 2019 reichte Landrat Pius Käslin, Flüelen, ein Postulat betreffend Zuständigkeit zur Finanzierung der Restkosten von Pflegeeinrichtungen bei vorgängigem Aufenthalt der pflegbedürftigen Person in Alterswohnungen ein. Wie im vorliegenden Schlussbericht aufgeführt, soll im Kanton Uri eine neue Unternehmung gegründet werden, die für die gesamte Langzeitpflegeversorgung zuständig ist. Bei konsequenter Umsetzung dieser Strategie entfällt somit das finanzielle Risiko für eine einzelne Gemeinde mit einem Angebot für betreutes Wohnen. Als Trägerschaft der Unternehmung sind der Kanton und die Gemeinden vorgesehen.
Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege»
In Uri stellen sich grosse Herausforderungen im Bereich der Langzeitpflege. Insbesondere ist der demografische Wandel im Kanton Uri erheblich: Die Zahl der über 80-jährigen wird um mehr als 80 % zunehmen. Heute leben in Uri rund 2’000 Personen, die über 80 Jahre alt sind. Im Jahr 2040 werden es über 3’700 sein. Das Verhältnis von Personen im Rentenalter zu Personen im erwerbsfähigen Alter wird von heute 36 % auf 51 % ansteigen.
Im März 2022 haben die Urner Gemeinden und der Kanton gemeinsam das Projekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri» gestartet. Im Projekt sind neben den Gemeinden und dem Kanton die folgenden Akteure integriert:
- Urner Pflegeheime
- Spitex Uri
- Stiftung Behindertenbetriebe Uri
- Curaviva Uri
- SRK Kantonalverband
- Kantonsspital Uri
- Pro Senectute Uri
- Sozialversicherungsstelle Uri
- Gesundheitsförderung Uri
- Alzheimervereinigung Uri
Projektziel
Ziel des Projekts ist, für die pflegebedürftigen Personen auch in Zukunft eine bedarfsgerechte und finanzierbare Versorgung sicherstellen zu können. Dabei sollen neben der demografischen Entwicklung auch der vermehrten Nachfrage nach intermediären Angeboten, der Sicherstellung der spezialisierten Versorgung von chronisch kranken und dementen Menschen, der Förderung neuer Wohnformen, dem sich abzeichnenden Personalmangel und anstehende Gesetzesanpassungen auf eidgenössischer Ebene Rechnung getragen werden. Das Ziel des Projekts ist daher insbesondere auch, dass künftig alle Leistungen im Bereich der Langzeitpflege «aus einer Hand» zur Verfügung gestellt werden.
Weitere Informationen sowie den Schlussbericht vom finden Sie unter Kanton Uri – Gemeinschaftsprojekt «Weiterentwicklung Langzeitpflege Uri»[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]