Der Luzerner Kantonsrat hat im Januar 2023 die Staatspolitische Kommission (SPK) damit beauftragt, eine Überarbeitung des bestehenden Vorstossinstruments der «Anfrage» zu prüfen, um so die Effizienz des Kantonsratsbetriebs zu steigern. Dazu sollten auch die Vorstossarten anderer Kantonsparlamente analysiert werden. Die SPK hat nun entschieden, an den bestehenden Vorstossinstrumenten festzuhalten.
Im Rahmen der letzten Evaluation und Teilrevision des Parlamentsrechts (Botschaft B 145) hat der Luzerner Kantonsrat die Staatspolitische Kommission (SPK) an der Januar-Session 2023 damit beauftragt, eine Überarbeitung des bestehenden Vorstossinstruments der «Anfrage» zu prüfen. Zusätzlich sollten die Vorstossinstrumente anderer Kantonsparlamente auf allfällige Vorteile für den Luzerner Kantonsrat analysiert werden. Ziel der Prüfung war es, die Effizienz des Ratsbetriebs zu steigern.
Die SPK hat sich intensiv mit den bestehenden Vorstossinstrumenten im Vergleich zu anderen Kantonen auseinandergesetzt und verschiedenen Optionen für Anpassungen geprüft. Sie kommt zum Schluss, dass das heutige Luzerner System bereits einen hohen Effizienzgrad aufweist und zugleich der demokratischen Diskussion einen hohen Stellenwert einräumt. Eine weitere Effizienzsteigerung des Kantonsratsbetriebs hätte eine teilweise Einschränkung des Rederechts der Kantonsratsmitglieder mithilfe einer Gesetzesänderung notwendig gemacht. Eine Beschneidung der demokratischen Meinungsäusserung lehnt die SPK aber einstimmig ab. Die Einführung zusätzlicher Vorstossinstrumente hätte zudem den Arbeitsaufwand für die Dienststellen der kantonalen Verwaltung erhöht. Die Kommission verzichtet deshalb darauf, dem Kantonsrat eine Anpassung der bestehenden Vorstossarten vorzuschlagen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]