Urner Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Initiative «Isleten für alle» abzulehnen

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Gruppenbild des Urner Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Georg Simmen, Urban Camenzind, Daniel Furrer, Landammann Christian Arnold, Urs Janett, Céline Huber und Hermann Epp.

Am 28. Juni 2023 reichte ein Komitee die Initiative «Isleten für alle» ein. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Initiative abzulehnen. Der Landrat muss vorab an der Session vom 28. August 2024 über die Gültigkeit der Initiative befinden. Der Regierungsrat hat dazu den Initiativtext dem Institut für Föderalismus der Universität Freiburg unterbreitet. Dieses kommt zum Schluss, dass die Initiative zulässig sei. Erklärt der Landrat die Initiative als gültig, verabschiedet er sie zuhanden der Volksabstimmung. Diese würde voraussichtlich am 24. November 2024 stattfinden.

Die Initiative «Isleten für alle» verlangt den Erlass einer speziellen gesetzlichen Regelung zur Nutzung des Deltas des Isenthalerbachs zwischen dem Nordportal des Schilteggtunnels und dem Südportal des Harderbandtunnels sowie dem Tobel. Die gesetzliche Regelung soll das Gebiet innerhalb der Landschaftsschutzzone Vierwaldstättersee als grossenteils öffentlichen, naturnahen Naherholungsraum mit Wald-, Natur- und Gewässerraumzonen sowie weiteren Zonen entsprechend diesem Nutzungsziel definieren. Neue Hotel- und Apartmentgebäude sowie neue Bootshäfen sollen nicht erlaubt sein. Weiterhin erlaubt sein sollen die Nutzung bestehender Gebäude im bisherigen Rahmen oder ihre zonenkonforme Umnutzung sowie temporäres Camping auf einer Teilfläche. Vorhandene Schutzobjekte (Bäume, Baumgruppen, Gebäude) und industriegeschichtlich interessante Objekte sind zu erhalten.

Der Regierungsrat beantragt die Ablehnung der Initiative, weil es ihr erklärtes Ziel ist, die Transformation des ehemaligen Industrieareals zu einer Tourismusanlage zu verhindern. Sie beinhaltet ein absolutes Verbot für die Errichtung von neuen Hotels, Apartmentgebäuden und Bootshäfen. Die Initiative wendet sich damit konkret gegen die Projektidee der Isen AG, auf dem ihr gehörenden, ehemaligen Industrieareal eine Tourismusanlage, bestehend aus einem Hotel, hotelmässig bewirtschafteten Wohnungen und Bungalows, einem Bootshafen sowie Gastro- und Einkaufslokalitäten, zu realisieren.

Mit dem Erlass der von der Initiative verlangten Nutzungsordnung würden die raumplanerischen Kompetenzen der Standortgemeinden Seedorf und Isenthal drastisch eingeschränkt. Es würde ihnen verunmöglicht, die Arealentwicklung eigenverantwortlich zu gestalten. Im Kanton Uri wäre eine derartige Beschneidung der Planungshoheit einer Gemeinde durch den Kanton beispiellos.

Mit der Annahme der Initiative würde sich der Kanton Uri einer raumplanerisch geordneten, touristischen Umnutzung des brachliegenden Cheddite-Areals verschliessen. Damit das See- und Flussufer frei werden, müssen grössere Projekte wie die bergseitige Verlegung der Kantonsstrasse erfolgen. Die Initiative ist auch inkonsequent, da sie vorgibt, die Nutzung der bestehenden Bauten im bisherigen Rahmen aufrechtzuerhalten. Sie nimmt damit künftige Nutzungskonflikte zwischen gewerblicher Nutzung und dem von ihr geforderten grossenteils öffentlichen und natur-nahen Naherholungsraum in Kauf.

Zudem hat die mit der Initiative verlangte gesetzliche Regelung Auszonungen zur Folge, die eine Einschränkung der Eigentumsgarantie der Betroffenen bewirken. Die sich daraus für den Kanton ergebenden finanziellen Konsequenzen sind nicht abschätzbar.

Auch bietet die Annahme der Initiative keine Gewähr, dass der Kanton oder ein Dritter das heutige Fabrik- und Gewerbeareal von der Grundeigentümerin tatsächlich erwerben und für die Bevölkerung zum geforderten grossenteils öffentlichen und naturnahen Naherholungsraum umgestalten kann. Selbst wenn der Kanton das betreffende Gebiet erwerben könnte, würde die gesetzgeberische Umsetzung der Initiative mit dem damit einhergehenden Erwerb des Fabrik- und Gewerbeareals den Urner Staatshaushalt zusätzlich mit erheblichen finanziellen Aufwendungen belasten. Laut dem Bericht zu den regionalwirtschaftlichen und touristischen Auswirkungen der kantonalen Initiative «Isleten für alle» vom Mai 2024 ist insgesamt mit Aufwendungen der öffentlichen Hand von bis zu 30 Mio. Franken zu rechnen (https://www.ur.ch/publikationen/35416). Darin nicht enthalten sind allfällige Aufwendungen für Unterhalt und Sanierung der Gebäude und der Anlage.

Schliesslich nimmt die Initiative keine Rücksicht auf wirtschaftliche und regionalpolitische Interessen.

Aus all diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Initiative ab und empfiehlt dem Landrat, die kantonale Volksinitiative «Isleten für alle» dem Volk ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen.

Der ausführliche Bericht und Antrag des Regierungsrats ist im Internet unter der folgenden Adresse publiziert: https://www.ur.ch/_docn/381841/LA.2023-0160_I_Bericht_und_Antrag_des_Regierungsrats.pdf.

Im Auftrag des Regierungsrats: Standeskanzlei[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]