Start zur kantonalen Ausbildungsoffensive in der Pflege

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege in Kraft gesetzt und die zugehörige Verordnung verabschiedet. Damit kann die Ausbildungsoffensive in der Pflege im Kanton Luzern ab dem 1. Juli 2024 umgesetzt werden.

Das neue Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege und die am 8. Mai 2024 vom Bundesrat verabschiedete Verordnung dazu treten am 1. Juli 2024 in Kraft. Der Regierungsrat hat entschieden, dass das entsprechende kantonale Einführungsgesetz, welches vom Kantonsrat in der März-Session verabschiedet wurde, gleichzeitig in Kraft tritt. Zudem hat der Regierungsrat die zugehörige Pflegeausbildungsförderverordnung (FAPV) verabschiedet. Diese gilt ebenfalls ab dem 1. Juli 2024.

Verordnung regelt Höhe der Beiträge
Betriebe, welche zur Ausbildung von Pflegefachpersonen verpflichtet sind, werden für ihre Leistungen entschädigt. Der Regierungsrat hat in der Verordnung insbesondere die Höhe der Beiträge für Spitäler, Pflegeheime und Spitex-Organisationen festgelegt. Entschädigt werden Leistungen in der praktischen Ausbildung zum Pflegefachmann und zur Pflegefachfrau an höheren Fachschulen (HF) und Fachhochschulen (FH): Pro Person und Ausbildungs- oder Praktikumswoche erhalten die Betriebe 300 Franken, was der Empfehlung der Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) entspricht. Betriebe, die ihre Ausbildungsverpflichtung nicht oder nicht vollständig erfüllen, haben hingegen eine Ausgleichszahlung von 300 Franken pro nicht erbrachte Ausbildungs- oder Praktikumswoche und Person zu leisten. Das Geld der Ausgleichszahlungen wird an jene Betriebe verteilt, welche ihre Ausbildungsverpflichtung übererfüllen.

Auch die Ausbildungsbeiträge an Personen, welche die Ausbildung in Pflege HF oder im Studium absolvieren, hat der Regierungsrat bestimmt. Studierende im Alter von 25 bis 29 Jahren werden neu mit 750 Franken pro Monat unterstützt. Ab dem Alter von 30 Jahren profitieren sie von Beiträgen in der Höhe von 1’500 Franken pro Monat. Der Regierungsrat hält damit an den Beiträgen fest, welche bei der Beratung der Vorlage im Kantonsrat kommuniziert wurden. Dies obwohl der Bund seine Beteiligung an den von den Kantonen geleisteten Beiträgen in der Zwischenzeit gekürzt hat und der Kanton Luzern damit mehr Kosten zu tragen hat als ursprünglich angenommen.

Mit der Förderung der Pflegeausbildung dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, sagt: «Mit der Ausbildungsoffensive wird die Pflegeausbildung gefördert und damit dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegengewirkt. Das ist ein wichtiger Schritt, damit auch in Zukunft die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.»

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Dienststelle Gesundheit und Sport: Link


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Bildung / Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft
– Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Pflegeausbildungsförderverordnung, FAPV SRL Nr. 867a)
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