Der Regierungsrat hat das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege an seiner Sitzung am 4. Juni 2024 auf den 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt und die zugehörige Verordnung verabschiedet. Die Ausbildungsoffensive in der Pflege wird damit ab dem 1. Juli 2024 umgesetzt. Der Regierungsrat hat auch die Ausbildungsbeiträge an Personen mit Wohnsitz im Kanton Luzern, welche die Ausbildung Pflege an einer höheren Fachhochschule (HF) oder Fachhochschule (FH) absolvieren, festgesetzt. Studierende im Alter von 25 bis 29 Jahren werden mit 750 Franken pro Monat unterstützt. Studierende ab dem Alter von 30 Jahren erhalten Beiträge von 1’500 Franken pro Monat.
Personen, welche die Ausbildung Pflege HF oder im Studium Pflege FH absolvieren, können ab heute, dem 21. Juni 2024, Ausbildungsbeiträge über den Onlineschalter des Kantons Luzern (my.lu.ch) beantragen. Ein Anspruch auf Ausbildungsbeiträge besteht ab Juli 2024. Anspruchsberechtigt sind Personen, die sich in Ausbildung zur Pflege HF oder Studium Pflege FH befinden, mindestens 25 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz im Kanton Luzern haben.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Dienststelle Gesundheit und Sport.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]