Covid-19-Härtefallgelder: WAK entscheidet sich für Anpassung zugunsten der Unternehmungen

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Luzerner Staatskanzlei

Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) hat sich mit dem ergänzten Bericht des Regierungsrates über das kantonale Vorgehen bei der bedingten Gewinnbeteiligung von Covid-19-Härtefallgeldern befasst. Für ihre politische Beurteilung hat die WAK ergänzend verschiedene Stellungnahmen eingeholt. Nach eingehender Debatte spricht sich die Kommission im Verhältnis von 9 zu 4 Stimmen dafür aus, dass Härtefallzahlungen vor dem 21. April 2021 und Zahlungen, wo der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlte, von der bedingten Gewinnrückzahlung zu befreien sind. Sie beauftragt den Regierungsrat, für die Behandlung im Kantonsrat ein entsprechendes Dekret vorzubereiten.

Die WAK hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) den aktuellen kantonalen Umgang mit der bedingten Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallgeldern für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 5 Mio. behandelt. Die bedingte Gewinnbeteiligung sieht vor, dass Härtefallgelder bis maximal zur Höhe der erwirtschafteten Gewinne zurückbezahlt werden müssen. Das betrifft lediglich unterstützte Unternehmen, die während der Pandemiezeit mit Gewinnen abgeschlossen haben. Es sollen keine privaten Gewinne durch Steuergelder finanziert werden. Entstandene und ungedeckte Fixkosten werden auch bei der Umsetzung der bedingten Gewinnbeteiligung gedeckt.

WAK wollte alle denkbaren Optionen geprüft haben
Mit dem Postulat (P 158) Nussbaum Adrian namens der Mitte-Fraktion, Lüthold Angela namens der SVP-Fraktion und Dubach Georg namens der FDP-Fraktion und Mit. wurde der Luzerner Regierungsrat beauftragt, das aktuelle kantonale Vorgehen zu überprüfen und innert zwei Monaten zuhanden der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates einen Bericht zu erstellen. Die WAK hat im Sinne einer ganzheitlichen Beurteilung ergänzend von den Branchenvertretungen und ihren Verbänden, von den Gewerkschaften, von der Verwaltung sowie Finanzkontrolle Stellungnahmen eingeholt. An ihrer Mai-Sitzung hat die Kommission den vorgelegten Bericht behandelt und sich einstimmig entschieden, bei der Regierung noch ergänzende Angaben zu möglichen Vorgehensvarianten zu bestellen. Die Kommission sah es als ihren Auftrag, alle denkbaren Optionen für den künftigen Umgang mit der bedingten Gewinnbeteiligung zu prüfen.

Regierung liefert Bericht als Basis
Die Beurteilung der Regierung ist nach Auffassung der WAK aus rechtlicher und finanzpolitischer Sicht und in Anlehnung an die Kantonsstrategie nachvollziehbar und korrekt. Der finale Bericht bietet nach Auffassung der WAK eine solide Basis für eine politische Einschätzung seitens Kommission. Es ging der Kommission darum, eine Auslegeordnung der verschiedenen Optionen – und was für finanzielle und administrative Folgen sie mit sich bringen – auf dem Tisch zu haben.

Der WAK-Entscheid zugunsten der Unternehmungen
Die Kommission hat sich im Verhältnis von 9 zu 4 Stimmen für das Vorgehen entschieden, wonach auf die Rückerstattung der vor dem 21. April 2021 ausgerichteten (Datum der Verordnungsänderung) À-fonds-perdu-Beiträgen sowie bei Verfügungen, bei welchen nach dem genannten Datum der Hinweis auf die bedingte Gewinnrückführung fehlte, verzichtet werden soll (sog. «1. Tranche»). Als Hauptargument für diesen Entscheid nennt die Kommission das Vertrauen in den Kanton Luzern als verlässlichen Partner.

Die WAK beauftragt den Regierungsrat, möglichst rasch ein Dekret zur Umsetzung dieser Lösung auszuarbeiten und dem Kantonsrat zur Behandlung zu unterbreiten. Bei dieser Lösung würde der Kanton Luzern auf die Rückforderung von zirka CHF 7 Mio. verzichten. Der Rückforderungsverzicht des Bundes beträgt ca. CHF 16 Mio.

Die zentralen offenen Rechtsfragen sind ungeachtet dessen weiterhin über die vier sogenannten «Leading Cases» zu klären, die vor Kantonsgericht hängig sind und auf der Basis der bereits bestehenden Ausgangslage vorangebracht werden sollen. Die WAK erachtet es nicht als angezeigt, diese Verfahren zu sistieren, sodass für die Klärung der offenen Rechtsfragen nicht noch mehr Zeit beansprucht wird.

Unbestritten sind zudem in der Kommission die folgenden Empfehlungen des Regierungsrates:

  • Es soll eine einheitliche Wegleitung zum Umgang mit Sofortabschreibungen und Eigenlöhnen erstellt und veröffentlicht werden.
  • Es soll ausgearbeitet werden, wie stossende Einzelschicksale – analog zum Erlass, wie er im Steuerrecht auch Anwendung findet – verhindert werden können.

    Eine Kommissionsminderheit stützt das aktuelle Vorgehen des Kantons, wonach alle Betriebe, die in den Krisenjahren Gewinn schrieben, diesen nach dem Grundsatz, dass durch Steuergelder keine Gewinne ermöglicht werden sollen, bis zur maximalen Höhe der erhaltenen Gelder zurückbezahlen müssen. Die oben erwähnten Empfehlungen des Regierungsrates unterstützt die Kommissionsminderheit ebenfalls. Zentral ist für die gesamte Kommission eine griffige und faire Lösung für die Einzelschicksale.

    Als bedenklich beurteilt die WAK das teilweise forsche Verhalten der Branchenvertretungen und die teilweise unreflektierte Wiedergabe der Darlegungen der Branchenvertretungen in den Medien. Diese Verhaltensweise dient weder der Sache noch der politischen Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern.

    Die grosse Mehrheit der Kommission ist überzeugt, mit den nun vorgeschlagenen Regelungen eine neue Basis des Vertrauens geschaffen zu haben und betroffenen Unternehmen im politisch vertretbaren Ausmass entgegengekommen zu sein.