Dank des ausgeklügelten Zwei-Säulen-Systems können die allermeisten Arbeitnehmer in der Schweiz mit einem soliden Einkommen im Ruhestand rechnen. Erfahren Sie, wie das Pensionssystem in der Helvetia funktioniert und wie Sie Ihre Altersbezüge erhöhen können.
Zwei Säulen des Pensionssystems in der Schweiz
Keine Einbussen beim Lebensstandard im Rentenalter – dieses Ziel verfolgt das Schweizer Zwei-Säulen-Pensionssystem. Um die Altersrente zu finanzieren, zahlen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in die Pensionskassen ein. Zum einen gehen die Beträge an die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), und das ist die erste Säule des Pensionssystems. Zum anderen zahlen die Beschäftigten, deren Jahreslohn über 21.510 CHF (Stand 2024) liegt, nach dem Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in die BVG-Pensionskassen ein. Das ist die zweite Säule des Pensionssystems.
Um die doppelte Belastung der Einkommen zu vermeiden, wird von dem Bruttolohn der sogenannte Koordinationsabzug abgezogen. Dieser liegt aktuell bei 25.725 CHF. Nach dem Abzug dieses Betrags bleibt der koordinierte Lohn, welcher durch die Berufliche Vorsorge versichert wird. Auf dieser Seite bekommen Sie ausführliche Informationen zur Funktionsweise des Koordinationsabzugs.
Mit Swiss Serenity verstecktes Potenzial der Beruflichen Vorsorge ausschöpfen
Zwar stellt das Zwei-Säulen-Pensionssystem ein bis ins Detail durchdachtes Konzept dar, doch unter bestimmten Umständen können die in die BVG-Pensionskassen eingezahlten Beträge trotzdem verloren gehen. Denn es gibt ein Problem – die Berufliche Vorsorge wird durch über 1.500 Pensionskassen verwaltet, welche die Guthaben auf individuellen Konten für jeden Berufstätigen deponieren.
Wechselt ein Arbeitnehmer die Stelle, wird zeitweise arbeitslos oder verlegt seinen Hauptwohnsitz ins Ausland, kommt es manchmal dazu, dass die Pensionskasse diese Person „aus den Augen verliert“. Das Guthaben befindet sich dann auf einem Konto, das niemandem zugeordnet wird. Sie glauben, das passiert äußerst selten? Mitnichten, denn inzwischen schlummern auf solchen scheinbar herrenlosen Konten unglaubliche 10 Milliarden CHF!
Genau an dieser Stelle kommt Swiss Serenity ins Spiel. Diese Organisation hat sich zum Ziel gesetzt, verlorene Guthaben der Beruflichen Vorsorge ihren rechtmäßigen Besitzern zuzuführen. Es genügt, ein kostenloses Antragsformular auszufüllen, und bereits nach 3 Monaten bekommen Sie die Auskunft über Ihr BVG-Guthaben. Holen Sie also aus dem Schweizer Pensionssystem das Maximum heraus.