Erarbeitung Massnahmenpaket 2024 – Projektorganisation und Kreditantrag Landrat

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Gruppenbild des Urner Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Georg Simmen, Urban Camenzind, Daniel Furrer, Landammann Christian Arnold, Urs Janett, Céline Huber und Hermann Epp.

Am 2. Juli 2024 hat der Regierungsrat den Bericht zu einem tragbaren Finanzhaushalt ab 2024 (Postulat CVP – Die Mitte-Fraktion) zuhanden des Landrats verabschiedet. Der Bericht ist im Internet unter https://www.ur.ch/_docn/386371/LA.2023-0883_I._Bericht_des_Regierungsrats.pdf veröffentlicht. Der Bericht enthält eine finanzpolitische Gesamtsicht und eine Analyse der finanziellen Ausgangslage sowie Vorschläge für ein Massnahmenpaket. Bei erfolgreicher Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen könnten bis ins Jahr 2030 Verbesserungen von gut 88 Mio. Franken erzielt werden. Das jährliche Potential dürfte in den Jahren ab 2030 bei rund 25 Mio. Franken liegen.

Der Regierungsrat hat die Finanzdirektion beauftragt, ein Projekt zur Umsetzung des Massnahmenpakets durchzuführen. In der Projektgruppe werden die verschiedenen betroffenen Träger (Gemeinden, Institutionen, Mitarbeitende, usw.) angemessen eingebunden und vertreten sein. Wie bei früheren Projekten soll die paritätisch zusammengesetzte Projektorganisation unter der Leitung eines externen Projektleiters stehen. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat für die Septembersession einen Verpflichtungs- und Nachtragskredit in der Höhe von75’000 Franken für die externe Projektleitung durch die Hochschule Luzern.

Basierend auf dem eingangs erwähnten Bericht wird die Projektgruppe bis Anfang 2025 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten und dem Regierungsrat vorlegen. Nach der öffentlichen Vernehmlassung ist geplant, dass der Bericht zur Umsetzung des Massnahmenpakets im Juni 2025 dem Landrat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Nach der zweiten Lesung im Landrat ist es dann am Urner Stimmvolk, Ende November 2025 über die einzelnen Gesetzesänderungen abzustimmen. Somit könnten die geänderten Rechtsgrundlagen (Gesetze, Verordnungen, Reglemente sowie Leistungs- und Programmvereinbarungen) am 1. Januar 2026 in Kraft treten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]