Regierungsrat setzt «Gesetz über das Programm Gesamtmobilität» per 1. Januar 2025 in Kraft

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Am 19. Juni 2023 hat der Kantonsrat den Mantelerlass «Gesetz über das Programm Gesamtmobilität» (B141) beschlossen und damit die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um die Mobilitätsfragen mit einem gesamtheitlichen, übergreifenden Planungsinstrument, dem Programm Gesamtmobilität, anzugehen. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes per 1. Januar 2025 beschlossen. Die Erarbeitung des Programms Gesamtmobilität startete diesen Frühling. Es ist vorgesehen, das Bauprogramm 2023–2026 für die Kantonsstrassen (inkl. Velokonzept) und den öV-Bericht 2023–2026 per 1. Januar 2027 durch das neue Programm Gesamtmobilität abzulösen.
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