September-Session: Diskussion über Öffnungszeiten von Hofläden

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Der Luzerner Kantonsrat Symbolbild

Der Luzerner Kantonsrat hat einen Vorstoss überwiesen der verlangt, dass es den Gemeinden ermöglicht werden soll, Entscheide der Denkmalpflege zu korrigieren. Weiter verlangt der Kantonsrat eine Anpassung des Ruhetags- und Ladeschlussgesetzes.

Die Gemeinden sollen bei der Denkmalpflege mehr Kompetenzen erhalten. Dies verlangt ein Vorstoss (M1), den der Kantonsrat erheblich erklärt hat. Etwa sollen Entscheide der Denkmalpflege mit einer Volksabstimmung oder andern Mittel korrigiert werden können. Der Regierungsrat hatte den Vorstoss abgelehnt und darauf aufmerksam gemacht, dass dieser verfassungswidrig ist.

Moderate Anpassung der Öffnungszeiten von Hofläden
Für kleine Selbstbedienungsläden und Hofläden sollen nach dem Willen des Kantonsrates leicht angepasste Öffnungszeiten gelten. Ein Vorstoss (P188) wurde vom Kantonsrat erheblich erklärt und die Regierung muss prüfen, wie das Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes angepasst werden kann. Dem Anliegen einer moderaten Öffnung soll mit einer adäquaten Flächenbeschränkung und zeitlich grosszügigeren aber trotzdem klar definierten Rahmenbedingungen entsprochen werden.

Während der September-Session behandelte der Kantonsrat sämtliche 51 Geschäfte auf der Traktandenliste. Die Oktober-Session findet am 21./22. und 28. Oktober statt.

Die Video-Aufzeichnungen der Sessionshalbtage sind jeweils ab dem Folgetag im Archiv abrufbar.


Anhang
Video der Debatte vom 9. September: Einführung des Öffentlichkeitsprinzips
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