Liste der säumigen Prämienzahlenden wird sistiert

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Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Liste der säumigen Prämienzahlenden per 1. November 2024 bis zu ihrer definitiven Aufhebung sistiert wird. Personen, die sich auf der Liste befinden, können somit ab anfangs November 2024 wieder Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beziehen.

Gemäss Artikel 64a Absatz 7 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) können die Kantone eine Liste säumiger Prämienzahlerinnen und -zahler führen. Der Kanton Luzern führt seit dem Jahr 2012 gestützt auf das Kantonale Einführungsgesetz zum KVG eine entsprechende Liste. Für die in der Liste eingetragenen Personen wird die Übernahme der Kosten für medizinische Behandlungen aufgeschoben. Von diesem Leistungsaufschub ausgenommen sind die Kosten für Notfallbehandlungen.

In der Septembersession 2024 hat der Kantonsrat einen parlamentarischen Vorstoss über die Aufhebung der Liste der säumigen Prämienzahlerinnen und –zahler mit 82 zu 28 Stimmen als erheblich erklärt. Mit der Überweisung des Vorstosses wurde der Regierungsrat beauftragt, dem Kantonsrat die für die Aufhebung der Liste notwendige Änderung des Einführungsgesetzes zum KVG zu unterbreiten. Die Liste wird erst mit Inkrafttreten der entsprechenden Gesetzesänderung aufgehoben – voraussichtlich per 1. Januar 2026. Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Listenführung per 1. November 2024 bis zu ihrer definitiven Aufhebung sistiert wird. Diese Sistierung erfolgt aufgrund des klaren Entscheids des Kantonsrats zur Aufhebung der Liste und der durch den Regierungsrat vorgenommenen Kosten-Nutzen-Abwägung. Denn es ist absehbar, dass die jährlichen Aufwände für den Betrieb der Liste aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen und entsprechenden Anpassungen der IT-Infrastruktur deutlich ansteigen werden.

Stelle für ausstehende Prämien und Kostenbeteiligungen Luzern (STAPUK) informiert betroffene Personen
Das Sistieren der Listenführung ab 1. November 2024 bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt der Zugang der Leistungserbringer auf die Liste deaktiviert wird. Der Leistungsaufschub für Personen auf der Liste wird aufgehoben. Die betroffenen Personen können wieder über Notfallbehandlungen hinaus Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beziehen. Die betroffenen Personen und Krankenversicherer werden seitens STAPUK informiert.