Schlussbericht zur Covid-19-Härtefallunterstützung zur Kenntnis genommen

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Kanton Uri

Der Regierungsrat hat vom Schlussbericht über die Umsetzung von Härtefallmassnahmen für Unternehmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie zustimmend Kenntnis genommen. Der Bericht dokumentiert die Rechtsgrundlagen, Organisation und Verfahren, die für die Prüfung und Gewährung von Härtefallhilfen in Anwendung kamen und zeigt auf, mit welchen entsprechenden Mitteln die Urner Wirtschaft während der Krise unterstützt wurde.

Im Rahmen des kantonalen und des bundesstaatlichen Härtefallprogramms wurden im Kanton Uri über 13 Mio. Franken an 186 Unternehmen ausbezahlt. Die Mittel wurden zu 78 Prozent durch den Bund und zu 22 Prozent durch den Kanton Uri geleistet. Der Netto-Aufwand für Härtefallbeiträge betrug für den Kanton Uri in den Jahren 2020 bis 2022 rund 3 Mio. Franken.

Der Bericht zieht ein positives Fazit über die Umsetzung der Härtefallmassnahmen. Diese basierte jederzeit auf den rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen, auch in Zeiten, wo der Druck nach raschem und unbürokratischem Handeln gross war. Durch die schnelle Unterstützung konnte bei den betroffenen Unternehmen finanzielle Sicherheit und Vertrauen in den staatlichen Beistand geschaffen werden. Die ausbezahlten Beitragsleistungen haben sich als angemessen und ausreichend erwiesen, wobei immer auch die Kantonsfinanzen im Blick gehalten wurden. Zu guter Letzt brauchte es auch viel Wachsamkeit und Flexibilität bei allen involvierten Stellen, da die bundesgesetzlichen Vorgaben ständig änderten und die Umsetzungsprozesse und Arbeitsmittel laufend angepasst werden mussten.

Der Regierungsrat dankt allen am Härtefallprogramm beteiligten Stellen und Personen für die geleistete Arbeit. Insbesondere dankt er den Mitgliedern der Task Force Wirtschaft für die Unterstützung und Beratung. Mit der Zustimmung zum Schlussbericht hat der Regierungsrat die Task Force Wirtschaft per 1. Oktober 2024 aufgelöst. Der Bericht ist auf der Webseite des Kantons Uri unter https://www.ur.ch/publikationen/36349 aufgeschaltet.