Luzerner Regierungsrat setzt Änderungen zur Ökologisierung der Motorfahrzeugsteuer per 1. Januar 2025 in Kraft

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Luzerner Regierungsrat ab 2023

Der Kantonsrat beschloss am 4. Dezember 2023 die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (B 156). Die Gesetzesänderung beinhaltet eine Revision der Motorfahrzeugsteuer nach ökologischen Gesichtspunkten. Die dadurch bedingten technischen Systemanpassungen beim Strassenverkehrsamt stehen inzwischen kurz vor dem Abschluss. Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des Gesetzes sowie die Änderungen der zugehörigen Vollzugsverordnung per 1. Januar 2025 beschlossen.

Die Berechnung der Verkehrssteuer wird ab dem 1. Januar 2025 nach Massstäben erfolgen, die dem aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik entsprechen: Statt Hubraum gelten bei Personenwagen Gewicht und Leistung als Bemessungsgrundlagen. Die ökologische Lenkungswirkung wird im Wesentlichen durch ein Bonus-Malus-System erzielt. Halterinnen und Halter von besonders emissionsarmen Fahrzeugen profitieren in den ersten fünf Jahren nach der ersten Inverkehrsetzung von einer Steuerreduktion von 80 Prozent. Für leichte Nutzfahrzeuge gilt ein identischer Steuerrabatt, wenn sie rein elektrisch (batterie- oder wasserstoffelektrisch) betrieben sind. Das bereits bestehende Malus-System wird weitergeführt und um das Kriterium der Höhe der CO2-Emissionswerte erweitert: Wenn der CO2-Zielwert des Bundes mindestens um das Doppelte überschritten wird, führt dies zu einem Steuerzuschlag (Malus) von 15 Prozent.


Anhang
Website Ökologisierung der Verkehrssteuer