Neues Mitglied in der Lehrmittelkommission.Der Regierungsrat entlässt Andreas Schär unter Verdankung der geleisteten Dienste rückwirkend per 31. August 2024 als Mitglied der kantonalen Lehrmittelkommission. Seine Nachfolge übernimmt Sandrine Unternährer, Präsidentin der Bildungskommission Inwil.
Kantonsschule Schüpfheim: Neues Mitglied der Schulkommission |
Der Regierungsrat hat Isabelle Kaspar Krummenacher zum neuen Mitglied der Schulkommission der Kantonsschule Schüpfheim per 1. Oktober 2024 gewählt. Isabelle Kaspar Krummenacher ist Co-Stabschefin der Umwelt- und Mobilitätsdirektion der Stadt Luzern und wohnt in Luzern. |
Beschluss über den Bezug der Staats- und Gemeindesteuern und die Zinssätze im Jahr 2025 |
Der Regierungsrat legt jeweils im Herbst die Zinssätze für vorzeitige und verspätete Zahlungen der Steuerforderungen des Folgejahres fest. Aufgrund der aktuellen Zinssituation werden die steuerlichen Ausgleichszinssätze für Staats- und Gemeindesteuern 2025 auf 0,75 Prozent festgesetzt (Vorjahr 1,25 Prozent). Das heisst: Wer die Steuern im Voraus begleicht oder zu viel bezahlt, erhält einen Zins auf den einbezahlten Betrag gutgeschrieben. Anders sieht es bei Verzug aus: Wird die finale Steuerrechnung nicht innerhalb der 30-tägigen Frist beglichen, so wird ein Verzugszins von neu 4,50 Prozent (Vorjahr 4,75 Prozent) auf den Steuerbetrag erhoben. Die Ausgleichszinssätze und der Verzugszins wurden an die neusten gültigen Zinssätze der Direkten Bundessteuer angeglichen. |
Genehmigung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates Root für die Amtsdauer 2025 – 2028 |
Der Regierungsrat genehmigt mit Beschluss vom 15. Oktober 2024 die Neuwahl des Gemeinderates Root vom 22. September 2024. In den Gemeinden Honau und Root wurde die notwendige Publikation erlassen, das Wahlverfahren vorschriftsgemäss abgewickelt und binnen der gesetzlichen Frist wurde keine Beschwerde eingereicht. Damit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung der Neuwahl gegeben. Der Amtsantritt der Mitglieder des Gemeinderates Root erfolgt mit dem Inkrafttreten der Fusion am 1. Januar 2025. |