Urner Regierungsrat tritt auf Abstimmungsbeschwerde nicht ein

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Gruppenbild des Urner Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Georg Simmen, Urban Camenzind, Daniel Furrer, Landammann Christian Arnold, Urs Janett, Céline Huber und Hermann Epp.

Beim Regierungsrat ist eine Abstimmungsbeschwerde des Initiativkomitees «Isleten für alle» gegen die Abstimmungserläuterungen zur kantonalen Volksinitiative «Isleten für alle» eingegangen. Der Regierungsrat tritt auf die Abstimmungsbeschwerde nicht ein.

Am 28. Juni 2023 reichte ein Komitee die kantonale Volksinitiative «Isleten für alle» ein. Die Vorlage kommt am 24. November 2024 zur Abstimmung.

Am 18. Oktober 2024 erhob das Initiativkomitee «Isleten für alle» beim Regierungsrat Abstimmungsbeschwerde gegen die Botschaft des Regierungsrats zur kantonalen Volksinitiative «Isleten für alle».

Mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 tritt der Regierungsrat auf die Abstimmungsbeschwerde mangels Zuständigkeit nicht ein. Er leitet die Abstimmungsbeschwerde an das Bundesgericht weiter.

Der Regierungsrat erachtet im Übrigen die Vorwürfe als unbegründet und nicht haltbar. Die Erläuterungen in der Abstimmungsbotschaft sind sachgerecht, ausgewogen und objektiv richtig. Die Abstimmungsbroschüre nimmt alle Standpunkte der Initianten auf. Neben den Grundinformationen gibt sie zudem die Erwägungen aus der Beratung im Landrat wieder. Der Regierungsrat sieht deshalb keine Veranlassung zu weiteren Ausführungen zur Abstimmungsbotschaft.