Die Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Luzerner Kantonsrates hat sich in der 2. Beratung nochmals intensiv mit der ab 2026 geltenden Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes auseinandergesetzt. Sie beantragt dem Luzerner Kantonsrat zwei Gesetzesanpassungen. Zudem reicht sie mit Blick auf die Totalrevision ein Kommissionspostulat ein. Die WAK spricht sich in ihrer 2. Beratung mit grosser Mehrheit für die Zustimmung der Botschaft B 32 aus.
Die WAK hat unter dem Vorsitz von Guido Müller (SVP, Ebikon) die Botschaft «Teilrevision Finanzausgleichsgesetz; Entwurf Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich» B 32 in der 2. Beratung behandelt. Der Luzerner Finanzausgleich ist ein Instrument, um zwischen den Luzerner Gemeinden aufgrund ihrer unterschiedlichen finanziellen Ausgangslagen einen Ausgleich zu schaffen.
WAK hat Anträge aus dem Kantonsrat beraten
Der Kantonsrat hat der Kommission aus seiner Ratsdebatte Anträge für die 2. Beratung übergeben. Die WAK hat sich entsprechend nochmals intensiv mit der Thematik auseinandergesetzt. Sie beantragt dem Kantonsrat zwei Gesetzesanpassungen:
- Antrag zur Mindestausstattung: Der Umfang der Mindestausstattung für die Nehmergemeinden ist eine wichtige Grösse nach Einschätzung der WAK. Nach ihrer Auffassung darf er 80% (anstelle 76,4%) nicht unterschreiten. Mit dieser Anpassung soll die Vorlage für eine grösstmögliche Mehrheit der Gemeinden akzeptabel sein.
- Antrag für Infrastrukturlastenausgleich: Aus Sicht der WAK ist der Infrastrukturlastenausgleich im Vergleich zu den anderen Ausgleichstöpfen unterdotiert. Daher scheint aus ihrer Sicht ein Ausgleich durch eine Erhöhung angezeigt. Der Infrastrukturlastenausgleich für das Bezugsjahr 2026 soll sich um 10,6 Mio. Franken (anstatt 8 Mio. Franken) erhöhen.
Kommissionspostulat
Bei der Teilrevision muss es sich klar um eine Übergangsregelung handeln, sie ersetzt nicht die dringend notwendige Totalrevision des Finanzausgleichs. Mit einem Kommissionspostulat will die WAK ein Zeichen setzen, damit man schnell auf einen guten Weg in Richtung Totalrevision des Finanzausgleichgesetzes geht. Beim Aufgleisen des Prozesses sollen alle Projektbeteiligten ihre jeweilige Kompetenz in Bezug auf die Vertretung der Interessen ihrer Gruppe klären, deklarieren und gegenseitig kommunizieren.Die Kommission stimmt der Teilrevision Finanzausgleichsgesetz 2026 nach 2. Beratung mit grosser Mehrheit zu. Mit den beantragten Justierungen hofft die WAK auf eine breite Zustimmung im Kantonsrat und in einem nächsten Schritt bei den Gemeinden und der Bevölkerung.
Die 2. Beratung im Kantonsrat findet voraussichtlich in der Dezember-Session 2024 statt.