Im August 2022 wurde der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) in der Gemeinde Zell erstmals gefunden. Gemäss der Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes gilt der Käfer als melde- und bekämpfungspflichtig. Das ALB-Einsatzteam unter der Führung der Dienststelle Landwirtschaft und Wald setzt die vom Bund vorgegebenen Massnahmen um und arbeitet daran, den Schadorganismus auf dem Gemeindegebiet zu tilgen. Diesen Sommer wurden noch vier neue Ausfluglöcher und eine Larve des ALB gefunden und die betroffenen Bäume sofort gefällt. Die Zahl der befallenen Bäume erhöhte sich in diesem Jahr leicht von 86 auf 89.
Spürhundeteams, Baumpflegespezialistinnen und -spezialisten, sowie Forstpersonal sind in der Gemeinde Zell ganzjährig unterwegs: Sie kontrollieren Laubbäume. Ahorn und Weiden stehen auf dem Speiseplan des Asiatischen Laubholzbockkäfers (ALB) weit oben. Seit seiner Erstentdeckung im August 2022 fordert der gefährliche Schadorganismus die Bevölkerung, das Forstpersonal und die Behörden stark. Der Schadorganismus kann die befallenen Bäume innert ein paar Jahren zum Absterben bringen. Das Gebiet in Zell und Umgebung ist aufgrund der Funde in verschiedene Zonen eingeteilt. Die Zonierung hat sich während der Flugzeit des ALB – von ungefähr April bis November – dieses Jahr weiter verändert, da die Monitoring-Teams vier neue Ausfluglöcher und eine Larve entdeckt haben. Die befallenen Bäume und Sträucher müssen sofort gefällt, gehackt und energetisch verwertet werden.
Die Kernzone hat sich durch die Neufunde in diesem Jahr flächenmässig von 46 auf 53 Hektaren vergrössert. In dieser Zone – Radius von 100 Metern um den befallenen Baum – müssen alle sogenannten spezifizierten Pflanzen präventiv gefällt werden. Welche Pflanzen darunterfallen, gibt der Bund in Abstimmung mit der Europäischen Union vor. Unter anderen zählen Ahorn, Weiden, Esche, Birken und Rosskastanien zu den spezifizierten Pflanzen. Mit diesem Vorgehen wird dem Asiatischen Laubholzbockkäfer konsequent die Lebensgrundlage genommen. Nur so kann das vorgegebene Ziel des eidgenössischen Pflanzenschutzdienstes, die Tilgung des ALB, erreicht werden. Bis heute mussten insgesamt ungefähr 3000 Bäume und Sträucher auf dem Zeller Gemeindegebiet gefällt werden. Die meisten standen in privaten Gärten. Deshalb waren rund drei Viertel des gefällten Laubgehölzes kleiner als acht Meter – rund 40 Prozent sogar kleiner als drei Meter. Insgesamt wurde bei 89 Bäumen ein Befall durch den ALB nachgewiesen (Stand 2023: 86). Die Massnahmen zeigen ihre Wirkung: Der Befallsdruck ist rückläufig. Als getilgt gilt der Befall aber erst, wenn innerhalb von vier Jahren keine weiteren Käfer oder Befälle entdeckt werden.
Das Monitoring geht weiter
Für die Wintermonate 2025 plant das ALB-Einsatzteam wiederum Fällungen von spezifizierten Pflanzen, welche neu zur Kernzone gehören. Weiterhin wird das Gebiet regelmässig auf neue Befälle durch den ALB kontrolliert und die Bäume digital erfasst, um das Monitoring zu vereinfachen. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den Schutzwald gerichtet, der oberhalb der Luthern und der Siedlung gegen Hangrutsch wirkt und ein angepasstes Vorgehen erfordert.
Tilgung ist von grosser nationaler und internationaler Bedeutung
Die Schweiz, das Fürstentum Liechtenstein und die EU bilden einen gemeinsamen pflanzengesundheitlichen Raum, in dem Pflanzenmaterial grundsätzlich frei gehandelt werden kann (keine systematischen phytosanitären Kontrollen an der Grenze). In diesem Binnenmarkt gelten aufgrund des bilateralen Agrarabkommens zwischen der Schweiz und der EU überall die gleichen Regeln für den Handel mit Pflanzenmaterial. Gemäss Pflanzengesundheitsverordnung des Bundes gilt der ALB deshalb als melde- und bekämpfungspflichtig. Der Käfer verursacht grosse wirtschaftliche, ökologische und soziale Schäden an Wäldern, in öffentlichen Grünflächen und in privaten Hausgärten. Die Tilgung des ALB ist somit auch von grosser nationaler und internationaler Bedeutung.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) koordiniert zusammen mit dem Kanton Luzern die Bekämpfungsmassnahmen. Zuständig für die Umsetzung der Massnahmen ist der Kanton Luzern. Die Kosten, welche für die Bekämpfung anfallen, werden zwischen Kanton und Bund aufgeteilt – 40 Prozent übernimmt der Bund und 60 Prozent der Kanton. Für das Jahr 2024 schätzt die Dienststelle Landwirtschaft und Wald die Gesamtkosten auf rund 1 Million Franken. Nach Erkenntnissen der Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) liegt der Erstbefall in Zell mindestens neun Jahre zurück und gilt im Quervergleich als schwerer Befall.
Die Bevölkerung der Gemeinde Zell sowie die umliegenden Gemeinden und der angrenzende Kanton Bern werden regelmässig über die Situation orientiert. Mit den Fachpersonen seitens BAFU und WSL sowie mit den Verantwortlichen der Gemeinde Zell findet ein stetiger Austausch statt.
Anhang
Weitere Informationen, unter anderem die Liste der spezifizierten Pflanzen und den Zonenplan, gibt es hier.
Bild: Diesen Sommer wurde ein neues Ausflugloch eines ALB entdeckt.
Bild: Die Ausfluglöcher des ALB sind kreisrund und haben einen Durchmesser von zirka einem Zentimeter.