Urner Zinssätze im Bereich Steuern für das Jahr 2025 angepasst

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Offizielles Foto des Urner Regierungsrat ab 2024

Der Regierungsrat legt jährlich die Zinssätze im Bereich der direkten Steuern fest. Er gibt die Zinssätze für den Ausgleichs- und Vergütungszins sowie den Verzugszins bekannt. Die Negativzinsphase wurde von der Nationalbank im Verlauf des Jahrs 2022 beendet. Dies hatte unmittelbare Auswirkungen auf die Kreditzinsen. Die Sparzinsen bewegen sich weiterhin auf tiefem Niveau.

Der Ausgleichs- und Vergütungszins für das Kalenderjahr 2025 wird auf 0,5 Prozent festgelegt (Vor-jahr 1,0 Prozent). Der Verzugszins für das Kalenderjahr 2025 wird auf 4,0 Prozent festgelegt (Vorjahr 4,5 Prozent). Entsprechend wird das Steuerbezugsreglement geändert.