Kommission unterstützt die Auflösung der Kollaturverpflichtung Seelsorge St. Urban

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Staatskanzlei Luzern

Die Kommission Erziehung, Bildung und Kultur (EBKK) des Luzerner Kantonsrates hat die Botschaft des Regierungsrates, die veraltete Kollaturverpflichtung der Seelsorge St. Urban aufzulösen, vorberaten. Die seelsorgerischen Aufgaben sollen künftig an die Kirchgemeinde St. Urban übertragen werden. Trotz Zustimmung hebt die EBKK hervor, dass die im Kollaturgesetz vorgesehene Einmalzahlung von 7,48 Mio. Franken als hoch empfunden wird.

Die EBKK hat unter dem Vorsitz von Karin Stadelmann (Die Mitte, Stadt Luzern) die Botschaft B 40 (Ablösung der Kollaturverpflichtung für die Seelsorge in St. Urban; Entwürfe Dekret über einen Sonderkredit und Kantonsratsbeschluss über einen Nachtragskredit) vorberaten.

Eine veraltete Verpflichtung
Die Kollaturverpflichtung des Kantons Luzern geht auf die Aufhebung des Klosters St. Urban und den Verkauf der Klosteranlage im Jahr 1848 zurück. Damals verpflichtete sich der Kanton im Gegenzug, die Seelsorge vor Ort sicherzustellen, die entsprechenden Kosten zu tragen und die für den Gottesdienst genutzten Gebäude zu unterhalten. Seitdem erhebt die Kirchgemeinde St. Urban keine Kirchensteuern, da der Kanton die Seelsorgekosten übernimmt. Die Umsetzung der Kollaturverpflichtung wurde seit jeher von der psychiatrischen Klinik St. Urban erfüllt. Nach der Umwandlung der Luzerner Psychiatrie AG (lups) in eine Aktiengesellschaft im Jahr 2022 bat sie jedoch darum, diese systemfremde Aufgabe abgeben zu dürfen.

Ähnliche Kollaturverpflichtungen gab es früher in Hitzkirch, Oberkirch, Sursee und Werthenstein, die aber zwischen 1963 und 1973 alle abgetreten wurden. St. Urban ist nun die letzte Gemeinde, bezüglich welcher der Kanton Luzern noch einer solchen Verpflichtung unterliegt.

Positive Kriterien der Auflösung
Durch die Einmalzahlung von 7,48 Mio. Franken wird der Kanton Luzern dauerhaft von der finanziellen Belastung befreit. Diese Summe ergibt sich aus dem im Kollaturgesetz festgelegten 22-fachen der jährlichen Verwaltungskosten von 340’000 Franken. Ohne die Ablösung müsste der Kanton weiterhin jährlich diese Kosten tragen und zusätzlich die Teuerung berücksichtigen. Die Kommission erachtet diese veraltete Regelung als nicht mehr zeitgemäss und empfiehlt daher deren Auflösung. Die künftige Neuorganisation der Seelsorge überträgt zudem die Verantwortung direkt der Kirchgemeinde St. Urban und sorgt für eine klare Trennung zwischen Staat und Kirche.

Kritische Aspekte bleiben bestehen
Kritische Stimmen in der Kommission befürchten, dass die Kirchgemeinde dank der hohen Einmalzahlung von 7,48 Mio. Franken und einer passenden Anlagestrategie noch viele Jahre auf die Erhebung von Kirchensteuern verzichten kann. Da der Kanton die Einführung von Kirchensteuern nicht vorschreiben kann, bleibt laut der Kommission eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Kirchgemeinden bestehen. Ein Antrag zur Rückweisung wurde jedoch von der Mehrheit der Kommission abgelehnt.

Eine Minderheit der Kommission hat dem Regierungsrat jedoch nahegelegt, das bislang beim Kanton Luzern liegende Wahlrecht für den Pfarrer der Kirchgemeinde im Zuge einer möglichen Ablösung umgehend aufzuheben, da auch diese Regelung nicht mehr zeitgemäss ist.

Kommission stimmt grossmehrheitlich zu
Mit der geplanten Ablösung der Kollaturverpflichtung erhält die Kirchgemeinde St. Urban künftig die Verantwortung, eigenständig über ihre Finanzierung zu bestimmen. Sie trägt auch die Verantwortung für die Seelsorge für die katholischen Einwohnerinnen und Einwohner. Eine Mehrheit der Kommission unterstützt deshalb diese Ablösung.

Mit dieser Entscheidung wird eine veraltete Regelung aufgelöst und der Weg für eine zukunftsorientierte Seelsorge in St. Urban geebnet.

Die EBKK dankt dem Regierungsrat und allen involvierten Mitwirkenden für die geführten Verhandlungen mit der Kirchgemeinde St. Urban und die Ausarbeitung der Botschaft. Der Kantonsrat behandelt die Botschaft B 40 voraussichtlich an der Dezember-Session 2024